Modul 4D – Arbeitsrecht und Vorschriften im Personenverkehr D 95
Ihnen fehlen noch einzelne Module zur Weiterbildung als Berufskraftfahrer_in (D 95).
Im Modul 4D werden die Sachgebiete gemäß Z. 2 lit. a und Z. 3 lit. h behandelt.
Inhalt:
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften im Personenverkehr
- höchstzulässige Lenkzeiten und Arbeitszeiten
- Grundsätze, Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
- künftige Veränderungen (Lenk-/Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung, Kontrolle)
- Anwendung/Bedienung digitaler und analoger Kontrollgeräte, Sanktionen bei Nichtanwendung oder Fehlbedienung
- Rechte und Pflichten der Kraftfahrer_innen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
- Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Bahn, Flugzeug, Taxi, …)
- Arten und Tätigkeiten im Personenverkehr
- Organisation und Arten von Personenverkehrsunternehmen
Voraussetzungen
Führerschein D für Personentransport
Ziel
Erhalt der Bescheinigung über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen gemäß § 12 Abs. 3 GWB für den Zeitraum von 5 Jahren. In diesem Modul absolvieren Sie die vorgeschriebenen 7 Stunden.
Zielgruppen
Personen, die im Beruf mit Personentransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit Lenker_in) und diesen weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der einzelnen Weiterbildungsmodule mit jeweils 7 Stunden (insgesamt 5 Module). Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.
Ansprechperson
Sabine Kicker
Tel.: 02622/83500
Mail: s.kicker@bfinoe.at