Modul 4D – Arbeitsrecht und Vorschriften im Personenverkehr D 95

Ihnen fehlen noch einzelne Module zur Weiterbildung als Berufskraftfahrer_in (D 95).

Im Modul 4D werden die Sachgebiete gemäß Z. 2 lit. a und Z. 3 lit. h behandelt.


Inhalt:

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften im Personenverkehr; höchstzulässige Lenkzeiten und Arbeitszeiten; Grundsätze, Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014; künftige Veränderungen (Lenk-/Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung, Kontrolle); Anwendung/Bedienung digitaler und analoger Kontrollgeräte, Sanktionen bei Nichtanwendung oder Fehlbedienung; Rechte und Pflichten der Kraftfahrer_innen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung; Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung; Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Bahn, Flugzeug, Taxi, …); Arten und Tätigkeiten im Personenverkehr; Organisation und Arten von Personenverkehrsunternehmen


Voraussetzungen

Führerschein D für Personentransport


Ziel

Erhalt der Bescheinigung über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen gemäß § 12 Abs. 3 GWB für den Zeitraum von 5 Jahren. In diesem Modul absolvieren Sie die vorgeschriebenen 7 Stunden.


Zielgruppen

Personen, die im Beruf mit Personentransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit Lenker_in) und diesen weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der einzelnen Weiterbildungsmodule mit jeweils 7 Stunden (insgesamt 5 Module). Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.