Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen bis 300 kN
Der Kranausweis ist Voraussetzung, um den flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkran bis 300 kN bedienen zu dürfen. Nach erfolgreicher Ausbildung sind Sie berechtigt, entsprechende Krane zu führen. Die Ausbildungsdauer ist gesetzlich festgelegt. Im Kursbeitrag ist die Prüfungsgebühr inkludiert. Nach positiver Absolvierung der Ausbildung erhalten Sie einen vom Arbeitsinspektorat anerkannten Ausweis.
Inhalt:
- Erlernen des Aufbaus und der Arbeitsweise von Kranen
- Kenntnisse der Sicherheitseinrichtungen von Kranen
- Lastentransport und das richtige Anschlagen von Lasten
- Gesetzliche Bestimmungen - Rechtsvorschriften und Normen
- Praktische Übungen
Voraussetzungen
Vollendung des 18. Lebensjahres, Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Ziel
Erwerb des Kranführerscheines für flurgesteuerte Lauf-, Bock- und Portalkrane bis 300 kN ab einer Tragfähigkeit von fünf Tonnen.
Zielgruppen
Personen, die in ihrem Beruf eine Ausbildung für das Führen von flurgesteuerten Lauf-, Bock- und Portalkranen bis 300 kN benötigen.
Ansprechperson
Sabine Kicker
Tel.: 02622/83500
Mail: s.kicker@bfinoe.at