Förderungen Arbeiterkammer Niederösterreich
AK Bildungsbonus
Geförderter Personenkreis
Förderhöhe
Informationen und Antrag
AK Digi-Bonus
Geförderter Personenkreis
Förderhöhe
Informationen und Antrag
Bildungsbonus-spezial: Schwerpunkt Berufsreifeprüfung
Geförderter Personenkreis
Informationen und Antrag
Bildungsbonus-spezial: Außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Geförderter Personenkreis
Voraussetzungen
Förderhöhe
Informationen und Antrag
Bildungsbonus-spezial: Pflegehilfe/-Assistenz/-Fachassistenz
Geförderter Personenkreis
Voraussetzungen
Förderhöhe
Informationen und Antrag
Bildungsbonus-spezial: Rechnungswesen
Geförderter Personenkreis
Gefördert werden beruflich verwertbare Kurse im Bereich Rechnungswesen (beschränkt auf Buchhaltung, Personalverrechnung und Kostenrechnung.
Voraussetzungen
Alle Voraussetzungen finden Sie HIER.
Förderhöhe
Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
Förderungen Land Niederösterreich
NÖ Bildungsförderung
Geförderter Personenkreis
- Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
- Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
Förderhöhe
- Eine Förderung ist einkommensabhängig und erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
- Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens €2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden.
| Monatliches Bruttoeinkommen | Höhe der Förderung (max. € 2.500,--) |
|---|---|
| bis € 1.500,-- | 80 % der Kurskosten |
| bis € 2.000,-- | 60 % der Kurskosten |
| bis € 3.000,-- | 40 % der Kurskosten |
| bis € 4.000,-- | 20 % der Kurskosten |
- Der Antrag ist frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn einzureichen.
Informationen und Antrag: Amt der NÖ Landesregierung,
Tel.: 02742 / 9005-9555, E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
www.noe.gv.at
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm Berufsreifeprüfung
Geförderter Personenkreis
- Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
- Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- Öffentlich Bedienstete
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt.
- Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (75%ige Anwesenheit) und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung erforderlich.
- Die Einkommensgrenzen dürfen gemäß „Förderhöhe“ dieser Richtlinien nicht überschritten werden.
Förderhöhe
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
- Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der_s Antragsteller_in zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
| Monatliches Bruttoeinkommen | Höhe der Förderung |
|---|---|
| bis € 2.000,-- | € 1.000,-- |
| über € 2.000,-- | € 500,-- |
Informationen und Antrag
- Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungs-kurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
- Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Berufsreifepruefung.html zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
- Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
- Über Aufforderung sind weitere Unterlagen vorzulegen.
- Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm NÖ Weiterbildungsscheck
Geförderter Personenkreis
- Arbeitnehmer_innen mit maximal Pflichtschulabschluss;
- Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
- Arbeitnehmer_innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind;
- Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen;
- Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen;
- Wiedereinsteiger_innen, bis höchstens fünf Jahre nach Ende der Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten;
- Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung.
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme und vor Antragsstellung muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z.B. Netzwerk Bildungsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung). Nähere Informationen dazu unter: bildungsberatung-noe.at
- Die Bildungsmaßnahme muss bei einem_r zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger_in absolviert werden, der_die mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
- Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 3.000,-- Förderung in Anspruch genommen werden.
Förderhöhe
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal € 3.000,- begrenzt.
- Der_die Förderwerber_in hat jeweils einen Selbstbehalt von 10% und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen.
- Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf.
Informationen und Antrag: Amt der NÖ Landesregierung,
Tel.: 02742 / 9005-9555, E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
www.noe.gv.at
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung
Geförderter Personenkreis
- Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
- Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
- Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen IKT, IT, EDV etc. dienen. Darunter fallen sowohl die technische IT wie Programmierung, IT-Security, Netzwerktechnik etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen.
- Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Gebäudemanagement, Konstruktionstechnik und betriebswirtschaftliche Umschulungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung.
- Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
Förderhöhe
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
- Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
| Monatliches Bruttoeinkommen | Höhe der Förderung (max. € 2.500,--) |
|---|---|
| bis € 1.500,-- | 80 % der Kurskosten |
| bis € 2.000,-- | 60 % der Kurskosten |
| bis € 3.000,-- | 40 % der Kurskosten |
| bis € 4.000,-- | 20 % der Kurskosten |
Informationen und Antrag
- Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
- Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Arbeitswelt40.html zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
- Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
- Über Aufforderung sind weitere Unterlagen (z.B. Bestätigung des_r Dienstgeber_in) vorzulegen.
- Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm NÖ Lehre Plus
Geförderter Personenkreis
- Lehrlinge und Auszubildende, d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes.
- Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist der Bezug der Familienbeihilfe.
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind (www.noe.gv.at/bildungsfoerderung).
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Weiterbildung in den Berei-chen IKT, IT, EDV etc. dienen. Darunter fallen sowohl die technische IT wie Pro-grammierung, IT-Security, Netzwerktechnik etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen. Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Kon-struktionstechnik, betriebswirtschaftliche Weiterbildungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung.
- Weitere förderwürdige Bereiche sind:
- berufsbezogene Sprachkurse (z.B. wenn sie im Lehr- oder Betriebskontext benötigt werden, im Vorfeld von Auslandsaufenthalten im Rahmen von Lehrlings-Austauschprogrammen);
- Parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen;
- Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine (optional kombiniert mit Führerscheinklasse E), sofern diese beruflich notwendig sind;
- Kommunikationstrainings, Arbeitstechnik-, Rhetorik- und Zeitmanagementkurse, sofern diese beruflich notwendig sind;
- Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung;
- Kurse zur Stärkung der physischen/körperlichen Gesundheit, zum frühzeitigen Erhalt der Berufsfähigkeit (sofern sie nicht von Kranken-, Unfall- oder anderen Kostenträgern übernommen werden); - Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75% ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
Förderhöhe
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
- Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden.
Informationen und Antrag
- Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
- Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
- Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
- Über Aufforderung sind weitere Unterlagen vorzulegen.
- Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm „Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales“
Geförderter Personenkreis
- Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
- Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z. B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in NÖ.
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
- Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder berufsspezifischen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:
- Heimhelfer_in, Sozialbetreuer_in in der Altenarbeit
- Sozialpädagog_in
- Sozialbetreuer_in in der Familienarbeit
- Sozialbetreuer_in für Menschen mit Behinderung
- Pflegeassistent_in und Pflegefachassistent_in
- Ordinationsassistent_in
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (mind. 75 % Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Die Einkommensgrenze (von derzeit € 3.000,- Bruttoeinkommen) darf nicht überschritten werden.
Förderhöhe
Eine Förderung ist einkommensabhängig und erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen. Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens €2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden.
| Monatliches Bruttoeinkommen | Höhe der Förderung (max. € 2.500,--) |
|---|---|
| bis € 1.500,-- | 80 % der Kurskosten |
| bis € 2.000,-- | 60 % der Kurskosten |
| bis € 3.000,-- | 40 % der Kurskosten |
| bis € 4.000,-- | 20 % der Kurskosten |
Der Antrag ist frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn einzureichen.
Informationen und Antrag: Amt der NÖ Landesregierung,
Tel.: 02742 / 9005-9555, E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
www.noe.gv.at
Berufsmatura (Lehre mit Reifeprüfung)
Die Berufsreifeprüfung wird für Lehrlinge, die in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen und die Eingangsphase erfolgreich absolviert haben, vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gefördert. Um die Vorbereitungslehrgänge und die Prüfungen kostenlos absolvieren zu können, muss zumindest eine Teilprüfung vor Ende der gesetzlichen Behaltefrist (max. 3 Monate nach Ende der Lehrzeit) erfolgreich abgelegt werden. Eine Förderung ist innerhalb von 5 Jahren ab Start des 1. Vorbereitungslehrganges möglich. Mehr Informationen finden Sie unter bildung.bmbwf.gv.at/berufsmatura.
Förderungen des Arbeitsmartservice Niederösterreich
Fachkräftestipendium
Geförderter Personenkreis
Voraussetzungen
Förderhöhe
Informationen und Antrag
Aus- und Weiterbildungsbeihilfen
Geförderter Personenkreis
Förderhöhe
Informationen und Antrag
Weitere Förderungen für Privatpersonen
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Geförderter Personenkreis
Informationen und Antrag
Weiterbildungskonto Oberösterreich
Für Kursteilnehmer_innen, die zu Kursbeginn ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben. Das Bildungsprogramm des BFI NÖ ist durch das Bildungskonto des Landes Oberösterreich anerkannt. Informationen und Voraussetzungen sowie Informationen erhalten Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at >> Bildung & Forschung >> Förderungen >> Erwachsenenbildung oder unter Tel.: 0732/7720-14900
Steuerliche Absetzbarkeit - Finanzamt
Im Rahmen der Arbeitnehmer_innenveranlagung (Punkt Werbungskosten) können Sie Ausgaben für Ihre berufliche Weiterbildung geltend machen, z.B. Kursgebühren, Fahrtkosten, Ausgaben für Bücher etc.
Unsere Bildungsberater_innen
helfen Ihnen gerne weiter
-
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