Mit einem Lehrabschluss garantieren Sie sich nachweislich mehr Einkommen und deutlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Praxis vor Theorie - in der Lehre liegt die Praxis. Fachkräfte sind sehr gefragt. Durch das Berufsausbildungsgesetz § 23 können Personen mit 1 ½ jähriger einschlägiger Berufspraxis die „außerordentliche“ Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg ablegen. Wenn Sie bereits einen Lehrabschluss in einem kaufmännischen Beruf positiv abgeschlossen haben, so können Sie eine Zusatzprüfung in einem verwandten Lehrberuf absolvieren.