Modul 4C – Arbeitsrecht und Vorschriften im Kraftverkehr C 95
Ihnen fehlen noch einzelne Module zur Weiterbildung als Berufskraftfahrer_in (C 95).
Im Modul 4C werden die Sachgebiete gemäß Z. 2 lit. a und Z. 3 lit. g behandelt.
Inhalt:
Kenntnisse im wirtschaftlichen Umfeld des Kraftverkehrs; Grundsätze der Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung; Anwendung und Bedienung digitaler und analoger Kontrollgeräte; Haftung für Nichtanwendung oder Fehlbedienung; Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014; künftige Veränderungen (Lenk-/Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung, Kontrolle); Rechte und Pflichten der Kraftfahrer_innen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung; Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs; Musterverträge; Beförderungsdokumente; Genehmigungen; grenzüberschreitender Verkehr; Begleitdokumente; Huckepackverkehr
Voraussetzungen
Führerschein C, C1 für Gütertransport
Ziel
Erhalt der Bescheinigung über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen gemäß § 12 Abs. 3 GWB für den Zeitraum von 5 Jahren. In diesem Modul absolvieren Sie die vorgeschriebenen 7 Stunden.
Zielgruppen
Personen, die im Beruf mit Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit Lenker_in) und diesen weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der einzelnen Weiterbildungsmodule mit jeweils 7 Stunden (insgesamt 5 Module). Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.
FAQ
Der Nachweis der Weiterbildungsmodule ist für Berufskraftfahrer_innen der Klasse C, C1 seit 10.09.2014 zu erbringen.
Information & Anmeldung
Sabine Kicker
Tel.: 02622/83500
Mail: s.kicker@bfinoe.at