Modul 4C – Arbeitsrecht und Vorschriften im Kraftverkehr C 95

Ihnen fehlen noch einzelne Module zur Weiterbildung als Berufskraftfahrer_in (C 95).

Im Modul 4C werden die Sachgebiete gemäß Z. 2 lit. a und Z. 3 lit. g behandelt.


Inhalt:

Kenntnisse im wirtschaftlichen Umfeld des Kraftverkehrs; Grundsätze der Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung; Anwendung und Bedienung digitaler und analoger Kontrollgeräte; Haftung für Nichtanwendung oder Fehlbedienung; Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014; künftige Veränderungen (Lenk-/Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung, Kontrolle); Rechte und Pflichten der Kraftfahrer_innen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung; Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs; Musterverträge; Beförderungsdokumente; Genehmigungen; grenzüberschreitender Verkehr; Begleitdokumente; Huckepackverkehr


Voraussetzungen

Führerschein C, C1 für Gütertransport


Ziel

Erhalt der Bescheinigung über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen gemäß § 12 Abs. 3 GWB für den Zeitraum von 5 Jahren. In diesem Modul absolvieren Sie die vorgeschriebenen 7 Stunden.


Zielgruppen

Personen, die im Beruf mit Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit Lenker_in) und diesen weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der einzelnen Weiterbildungsmodule mit jeweils 7 Stunden (insgesamt 5 Module). Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.