Modul 4C – Arbeitsrecht und Vorschriften im Kraftverkehr C 95

Ihnen fehlen noch einzelne Module zur Weiterbildung als Berufskraftfahrer_in (C 95).

Im Modul 4C werden die Sachgebiete gemäß Z. 2 lit. a und Z. 3 lit. g behandelt.


Inhalt:

  • Kenntnisse im wirtschaftlichen Umfeld des Kraftverkehrs
  • Grundsätze der Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung
  • Anwendung und Bedienung digitaler und analoger Kontrollgeräte
  • Haftung für Nichtanwendung oder Fehlbedienung
  • Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014
  • künftige Veränderungen (Lenk-/Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung, Kontrolle)
  • Rechte und Pflichten der Kraftfahrer_innen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs
  • Musterverträge
  • Beförderungsdokumente
  • Genehmigungen
  • grenzüberschreitender Verkehr
  • Begleitdokumente
  • Huckepackverkehr

Voraussetzungen

Führerschein C, C1 für Gütertransport


Ziel

Erhalt der Bescheinigung über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen gemäß § 12 Abs. 3 GWB für den Zeitraum von 5 Jahren. In diesem Modul absolvieren Sie die vorgeschriebenen 7 Stunden.


Zielgruppen

Personen, die im Beruf mit Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit Lenker_in) und diesen weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der einzelnen Weiterbildungsmodule mit jeweils 7 Stunden (insgesamt 5 Module). Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.


Ansprechperson

Sabine Kicker
Tel.: 02622/83500
Mail: s.kicker@bfinoe.at