Lehrgang Personalverrechnung
Profundes Fachwissen, das sie in diesem Lehrgang erwerben, bietet Ihnen die optimale Grundlage für Ihre berufliche Tätigkeit in der Personalverrechnung.
Theorieunterricht kombiniert mit praxisorientierten Beispielen, angelehnt an die aktuellen Anforderungen der Wirtschaft, bereiten Sie gezielt auf Ihren zukünftigen Arbeitsbereich vor.
Folgende Themengebiete erwarten Sie:
Berufsrecht
Personalverrechnung
Buchhaltung, insbesondere Funktionsweise der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchhaltung, soweit dies für die Personalverrechnung relevant ist
Bedeutung der Themenkreise bürgerliches Recht
Unternehmensrecht
Steuerrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Verfahrensrecht
IT in der Personalverrechnung
Voraussetzungen
Kaufmännische Ausbildung und/oder mind. 1 Jahr einschlägige Vollzeit-Berufserfahrung
Ziel
1. Option: Wirtschaftskammer-Zeugnis
Sie erwerben durch das Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung ein anerkanntes Zeugnis von der Wirtschaftskammer Österreich. Bei Nachweis von 1,5 Jahren einschlägiger Vollzeit-Berufserfahrung ist die selbstständige Ausübung des Berufes Personalverrechner_in nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz möglich. Eine Teilzeitbeschäftigung ist nur verhältnismäßig anrechenbar. Nach erfolgreicher schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfung und Nachweis der Berufserfahrung kann ein schriftlicher Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Wirtschaftskammer Österreich zum/zur "Selbstständigen Personalverrechner_in" gestellt werden.
2. Option: BEWIG-Zertifikat
Jene Personen, welche nicht die WKO-Prüfung absolvieren möchten und somit auch nicht die Selbständigkeit anstreben, haben die Möglichkeit, am BFI NÖ eine schriftliche Abschlussprüfung nach § 21 Abs. 2 BiBuG 2014 über die Betriebswirtschaftliche Gesellschaft (BEWIG) abzulegen, die mittels eines Multiple-Choice-Tests computerunterstützt abgewickelt wird. Die BEWIG-Abschlussprüfung kann von der Bilanzbuchhaltungsbehörde innerhalb von 7 Jahren angerechnet werden und berechtigt zum Antritt zur mündlichen Abschlussprüfung bei der Wirtschaftskammer Österreich nach § 22 BiBuG. Sie erhalten anschließend ein Wirtschaftskammer-Zeugnis, das bei Nachweis von 1,5 Jahren Vollzeit-Berufserfahrung ebenfalls zur Ausübung des Berufes Personalverrechner_in berechtigt.
Zielgruppen
Personen, die eine Tätigkeit im Bereich Personalverrechnung anstreben oder bereits in diesem Bereich tätig sind und ihr praktisches Wissen durch fundierte theoretische Kenntnisse vertiefen und erweitern wollen und/oder die Selbstständigkeit anstreben.
FAQ
Bei dieser Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, die Kurskosten in fünf Teilbeträgen zu entrichten.
Information & Anmeldung
Elisabeth Asanger
Tel.: 07472/63338
Mail: e.asanger@bfinoe.at