Zertifizierung gemäß Ingenieurgesetz
Das Ingenieurgesetz 2017 wertet die frühere Standesbezeichnung Ingenieur_in zu einer international anerkannten Qualifikation auf. Damit können Ingenieur_innen ihre berufliche Qualifikation in Zukunft adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen.
Anmeldungen sind jederzeit möglich! Der Termin für das Fachgespräch wird individuell mit Ihnen vereinbart.
ABGABE DES ANTRAGES
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des Berufsförderungsinstituts Niederösterreich
(oder in jedem anderen Servicecenter des BFI NÖ)
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt
E-Mail: ingenieur@bfinoe.at
Tel.: 02622 / 83500 - 390
Voraussetzungen
HTL-Reife- und -Diplomprüfung oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss oder andere inhaltlich vergleichbare Qualifikationen in ingenieurrelevanten Bereichen (z.B. Werkmeister) in Kombination mit einer (allgemeinen) Reifeprüfung sowie eine mindestens dreijährige bzw. bei vergleichbaren Ausbildungen eine mindestens sechsjährige fachbezogene betriebliche Praxis.