Betreuungsperson in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen
Mit Absolvierung dieses Lehrganges können Sie Kinder bis zum 16. Lebensjahr in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung einen Teil des Tages erziehen und betreuen. Das Ziel ist es, möglichst familiennahe die bestmögliche Betreuung, Erziehung und Bildung Minderjähriger zu bieten. Die Ausbildung teilt sich in einen theroetischen Teil mit 220 Unterrichtseinheiten und einen praktischen Teil mit 36 Stunden.
In der Theorie werden folgende Themen bearbeitet:
Grundlagen der Kinderbetreuung
rechtliche Grundlagen
Erste Hilfe
Praxis der Gruppenbetreuung
Entwicklungspsychologie
Minderjährige mit besonderen Bedürfnissen
Reflexion des Erzieherverhaltens
Praxis (Praxishospitation, Vor- und Nachbereitung, schriftliche Hausarbeit und Abschlussreflexion).
Voraussetzungen
Besuch der Informationsveranstaltung
Motivationsschreiben
Interesse an der Arbeit mit Kindern
Soziale Kompetenz
Vertrauenswürdigkeit
körperliche und geistige Eignung
Volljährigkeit
ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau B1)
Ziel
Positive Absolvierung der Abschlussprüfung zur Betreuungsperson gemäß § 7 Abs. 2 der NÖ Tagesbetreuungsverordnung, LGBl. 5065/2-3 (i.d.g.F.).
Zielgruppen
Alle Personen, die in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung arbeiten, die verpflichtende Ausbildung (Landesgesetz) noch nicht absolviert haben sowie alle Personen, die in Zukunft beabsichtigen, in Tagesbetreuungseinrichtungen tätig zu werden.
Information & Anmeldung
Petra Mayer
Tel.: 07472/63338
Mail: p.mayer@bfinoe.at