Berufsreifeprüfung - Lehrgang Ernährung und Lebensmitteltechnologie

In diesem Lehrgang beschäftigen Sie sich unter anderem mit den Themen Ernährung, Gesundheit, Lebensmittelqualität und –recht sowie der Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln.


Voraussetzungen

Der Fachbereich muss berufsbezogen ausgewählt werden, angelehnt an den erlernten oder ausgeübten Beruf.

  • Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • Facharbeiter_innenprüfung gemäß § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • Mindestens dreijährige mittlere Schule
  • Mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheitsund Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • Mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHDG), BGBl. Nr. 102/1961
  • Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamt_innen-Dienstrechtgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer_innen und Erzieher_innenbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer_innen und Erzieher_ innenbildung für Berufstätige
  • Erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • Erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen ist
  • Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum_r Heilmasseur_ in gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum_r medizinischen Masseur_in und Heilmasseur_in – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002
  • Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen- Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012
  • Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997 (BGBl. I Nr. 75/2016, BGBl. I Nr. 52/2000 Z 1)


Ziel

Positiver Abschluss der Berufsreifeprüfung


Zielgruppen

Personen, die eine Reifeprüfung (Matura) anstreben.