BFI NÖ - Berufsförderungsinstitut Niederösterreich

Förderungsmöglichkeiten

Förderungen

Die aufgelisteten Förderungen haben ausschließlich Informationscharakter und sind in keiner Weise rechtsverbindlich. Das BFI NÖ kann keine Gewähr und/oder Haftung für die tatsächliche Förderungsgewährung oder Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgelisteten Förderungen übernehmen. Bitte beachten Sie die Fristen der Ansuchen und Antragseinreichung bei den jeweiligen Förderungen!
Stand: Jänner 2023

Förderungen Privatpersonen


Förderungen der AK Niederösterreich


Geförderter Personenkreis:
Mitglieder der AK Niederösterreich können den Bonus für Kurse, die mit dem AK-Logo gekennzeichnet sind, geltend machen.

Förderhöhe:
50 % der Kurskosten bis max. € 150,- bzw. € 170,- für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, 50 % der Kurskosten bis max. € 220,- für Mitglieder ab 50 Jahren, 100% der Kurskosten bis max. € 220,- für Mitglieder, die beim AMS gemeldet sind.

Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Geförderter Personenkreis:
Mitglieder der AK Niederösterreich

Voraussetzungen:
Der Kurs muss in den Bereich IT/EDV fallen und mit einem Logo der AK gekennzeichnet sein.

Förderhöhe:
€ 150,- pro Kalenderjahr für Dienstnehmer_innen, € 220,- pro Kalenderjahr für arbeitsuchende Personen.

Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Geförderter Personenkreis:
Mitglieder der AK Niederösterreich

Voraussetzungen:
Gefördert wird der Besuch von vertiefenden Digitalisierungs-Kursen ab € 150,-. Das monatliche Brutto-Einkommen darf € 4.000,- nicht übersteigen.

Förderhöhe:
20 % der Kurskosten bis max. € 2.500,- für Dienstnehmer_innen, 40 % der Kurskosten bis max. € 2.500,- für arbeitsuchende Personen/Notstandshilfebezieher_innen.

Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Geförderter Personenkreis:
Mitglieder der AK Niederösterreich, die keine vollständige Refundierung der Kurskosten (z.B. Förderung „Lehre mit Matura“) erhalten, bekommen je positiv abgeschlossenem Modul der Berufsreifeprüfung € 150,-.

Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Geförderter Personenkreis:
Mitglieder der AK Niederösterreich.

Voraussetzungen:
Kursbesuch muss in eine Bildungsbonus-spezial-Förderperiode fallen; die Vorbereitung an einer zertifizierten Bildungseinrichtung mit mind. 60 UE.

Förderhöhe:
50% der Kurskosten bis max. € 400,- pro Person, Kurse auf Modulbasis max. € 400,- für alle Module.

Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Geförderter Personenkreis:
Mitglieder der AK Niederösterreich.

Voraussetzungen:
Kursbesuch muss in eine Bildungsbonus-spezial-Förderperiode fallen; Ausbildung im 2. Bildungsweg.

Förderhöhe:
50% der Kurskosten bis max. € 600,- pro Person.

Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Geförderter Personenkreis:
Mitglieder der AK Niederösterreich.

Gefördert werden beruflich verwertbare Kurse im Bereich Rechnungswesen (beschränkt auf Buchhaltung, Personalverrechnung und Kostenrechnung.

Voraussetzungen:
Alle Voraussetzungen finden Sie HIER.

Förderhöhe:
20 % bis max. € 500.

Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000



Förderungen des Landes Niederösterreich


Geförderter Personenkreis:

  • Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)

Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind (www.noe.gv.at/bildungsfoerderung).
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen, d.h. neue Qualifikationen vermitteln oder alte erhalten und auffrischen, die im Beruf entweder unmittelbar zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung im entsprechenden Arbeitsfeld sind.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  • Die Einkommensgrenzen dürfen gemäß Punkt „Förderhöhe“ dieser Richtlinie nicht überschritten werden.

Förderhöhe:

  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der_s Antragsteller_in zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
  • Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. € 2.500,--)
bis € 1.500,-- 80 % der Kurskosten
bis € 2.000,-- 60 % der Kurskosten
bis € 3.000,-- 40 % der Kurskosten
bis € 4.000,-- 20 % der Kurskosten

Informationen und Antrag:

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
  • Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
  • Über Aufforderung sind weitere Unterlagen vorzulegen.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Geförderter Personenkreis:

  • Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • Öffentlich Bedienstete

Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens einem Jahr vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (75%ige Anwesenheit) und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung erforderlich.
  • Die Einkommensgrenzen dürfen gemäß „Förderhöhe“ dieser Richtlinien nicht überschritten werden.

Förderhöhe:

  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der_s Antragsteller_in zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung
bis € 2.000,-- € 1.000,--
über € 2.000,-- € 500,--

Informationen und Antrag:

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungs-kurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Berufsreifepruefung.html zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
  • Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
  • Über Aufforderung sind weitere Unterlagen vorzulegen.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Geförderter Personenkreis:

  • Arbeitnehmer_innen mit maximal Pflichtschulabschluss;
  • Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
  • Arbeitnehmer_innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.

Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme und vor Antragsstellung muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z.B. Netzwerk Bildungsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung). Nähere Informationen dazu unter: bildungsberatung-noe.at
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei einem_r zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger_in absolviert werden, der_die mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
  • Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 3.000,-- Förderung in Anspruch genommen werden.

Förderhöhe:

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal € 3.000,- begrenzt.
  • Der_die Förderwerber_in hat jeweils einen Selbstbehalt von 10% und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen.
  • Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf.

Informationen und Antrag:
Der vollständige Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- Online-Antrag auf "NÖ Weiterbildungsscheck" (ausgedruckt und unterschrieben)
- Bildungsplan (im Original und unterschrieben)
- Stammdatenblatt für Teilnehmer_innen an Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 – 2020 (ESF-Stammdatenblatt; im Original und unterschrieben)
- Dienstgeber_innenbestätigung und/oder Beschäftigungsnachweis (bei Ein-Personen-Unternehmen: Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Versicherungsdatenauszug der SVA, etc.

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme und bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Maßgeblich hierfür ist das Datum am Online-Antrag und am Bildungsplan.
  • Der Online-Antrag ist auszudrucken, zu unterschreiben und gemeinsam mit dem ebenfalls vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ausgearbeiteten und unterschriebenen Bildungsplan im Original an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, “NÖ Weiterbildungsscheck”, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, per Post oder über Abgabe in einer niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.
  • Eine Dienstgeber_innenbestätigung und/oder ein Beschäftigungsnachweis (z.B. Versicherungsdatenauszug, aktueller Einkommensnachweis; bei Ein-Personen-Unternehmen: Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Versicherungsdatenauszug der SVA, etc.), sowie das ESF-Stammdatenblatt sind dem Antrag jedenfalls unaufgefordert beizulegen. Diese können allenfalls bis spätestens 2 Wochen nach Antragsstellung nachgereicht werden. Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen und nach erfolgter positiver Prüfung.
  • Der_die Antragsteller_in erklärt sich zur Teilnahme an einem ESF-kofinanzierten Projekt bereit.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Geförderter Personenkreis:

  • Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)

Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen IKT, IT, EDV etc. dienen. Darunter fallen sowohl die technische IT wie Programmierung, IT-Security, Netzwerktechnik etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen.
  • Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Gebäudemanagement, Konstruktionstechnik und betriebswirtschaftliche Umschulungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.

Förderhöhe:

  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
  • Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. € 2.500,--)
bis € 1.500,-- 80 % der Kurskosten
bis € 2.000,-- 60 % der Kurskosten
bis € 3.000,-- 40 % der Kurskosten
bis € 4.000,-- 20 % der Kurskosten

Informationen und Antrag:

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Arbeitswelt40.html zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
  • Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
  • Über Aufforderung sind weitere Unterlagen (z.B. Bestätigung des_r Dienstgeber_in) vorzulegen.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Geförderter Personenkreis:

  • Lehrlinge und Auszubildende, d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes.
  • Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist der Bezug der Familienbeihilfe.

Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind (www.noe.gv.at/bildungsfoerderung).
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Weiterbildung in den Berei-chen IKT, IT, EDV etc. dienen. Darunter fallen sowohl die technische IT wie Pro-grammierung, IT-Security, Netzwerktechnik etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen. Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Kon-struktionstechnik, betriebswirtschaftliche Weiterbildungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung.
  • Weitere förderwürdige Bereiche sind:
    - berufsbezogene Sprachkurse (z.B. wenn sie im Lehr- oder Betriebskontext benötigt werden, im Vorfeld von Auslandsaufenthalten im Rahmen von Lehrlings-Austauschprogrammen);
    - Parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen;
    - Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine (optional kombiniert mit Führerscheinklasse E), sofern diese beruflich notwendig sind;
    - Kommunikationstrainings, Arbeitstechnik-, Rhetorik- und Zeitmanagementkurse, sofern diese beruflich notwendig sind;
    - Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung;
    - Kurse zur Stärkung der physischen/körperlichen Gesundheit, zum frühzeitigen Erhalt der Berufsfähigkeit (sofern sie nicht von Kranken-, Unfall- oder anderen Kostenträgern übernommen werden);
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75% ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.

Förderhöhe:

  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten.
  • Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden.

Informationen und Antrag:

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
  • Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
  • Über Aufforderung sind weitere Unterlagen vorzulegen.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Geförderter Personenkreis:

  • Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)

Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung ab-solviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:
    -) Heimhelfer_in
    -) Sozialbetreuer_in in der Altenarbeit
    -) Sozialbetreuer_in in der Familienarbeit
    -) Sozialbetreuer_in für Menschen mit Behinderung
    -) Pflegeassistent_in
    -) Pflegefachassistent_in

  • Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.

Förderhöhe:

  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
  • Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. € 2.500,--)
bis € 1.500,-- 80 % der Kurskosten
bis € 2.000,-- 60 % der Kurskosten
bis € 3.000,-- 40 % der Kurskosten
bis € 4.000,-- 20 % der Kurskosten

Informationen und Antrag:

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Nieder-österreich unter http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
  • Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
  • Über Aufforderung sind weitere Unterlagen (z.B. Bestätigung des Dienstgebers/der Dienstgeberin) vorzulegen.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Förderung der Berufsreifeprüfung durch Land und/oder Bund! Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landes Niederösterreich www.noe.gv.at oder des Bundesministeriums bildung.bmbwf.gv.at/berufsmatura. Informieren Sie sich auch bei unseren BildungsberaterInnen über diese Fördermöglichkeit!

Gefördert werden ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge sowie Kurse, die die Inhalte des Berufsbildes der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln bzw. festigen. (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement, Klimaschutz). Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem_r Bildungsberater_in.



Förderungen des Arbeitsmarktservice Niederösterreich


Geförderter Personenkreis:
Gefördert werden Beschäftigungslose, für die Ausbildung Karenzierte und selbstständig Erwerbstätige, die ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben.

Voraussetzungen:
Mind. 4 Jahre Beschäftigung in den letzten 15 Jahren, höchste abgeschlossene Ausbildung liegt unter dem Fachhochschulniveau, Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung.

Gefördert werden neue Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2022 beginnen und die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften (laut Liste der förderbaren Ausbildungen für das Fachkräftestipendium) herrscht und die mindestens drei Monate dauern und mindestens 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen.

Förderhöhe:
Höhe Arbeitslosengeld. Mind. Höhe des Ausgleichszulagen-Richtsatzes, abzüglich eines Krankenversicherungsbeitrages. Im Jahr 2021 sind das täglich EUR 31,70. Max. drei Jahre.

Informationen und Antrag:
Nähere Informationen über Voraussetzungen und förderbare Ausbildungen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice; www.ams.at

Geförderter Personenkreis:
Arbeitssuchende Personen. Gefördert werden arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen, die zur Erhöhung der Vermittlungschancen beitragen.

Förderhöhe:
Gefördert werden können Kurskosten und Kursnebenkosten. Von diesen Kosten übernimmt das AMS bis zu 100 % der nachgewiesenen Kosten. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe inkl. möglicher Familienzuschläge.

Informationen und Antrag:
Bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice vor Ausbildungsbeginn; www.ams.at

Geförderter Personenkreis:
Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber_in innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren in einem Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Bildungskarenz kann in Teilen vereinbart werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss. Förderbar sind Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug. Diese dürfen grundsätzlich nicht beim_bei der Arbeitgeber_in erfolgen.

Voraussetzungen:
Die Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld.

Ein ununterbrochenes arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz. Für Saisonkräfte bestehen Sonderregelungen. Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden bzw. bei Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren, 16 Wochenstunden. Vereinbarung einer Bildungskarenz nach § 11 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) zwischen Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber_in. Alternativ besteht die Möglichkeit der Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes nach § 12 AVRAG. Der wesentliche Unterschied besteht im Erfordernis der Einstellung einer Ersatzkraft, die zuvor Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen hat. Dafür entfällt die Notwendigkeit der Bestätigung des Besuchs einer Weiterbildung und es bedarf auch keiner Mindestzugehörigkeit zum Betrieb. Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug, Schul- und Studienabschlüsse.

Förderhöhe:
Weiterbildungsgeld wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 14,53 täglich, gewährt.

Informationen und Antrag:
Bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice; www.ams.at

Geförderter Personenkreis:
Für Arbeitnehmer_innen, die bei ihrem_r Dienstgeber_in bereits mindestens sechs Monate mit gleichbleibender Normalarbeitszeit und über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen. Bildungsteilzeit kann innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren in einem Gesamtausmaß von maximal zwei Jahren abgeschlossen werden. Bildungsteilzeit kann in Teilen vereinbart werden, wobei ein Teil mindestens vier Monate dauern muss.

Voraussetzungen:
Die Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden. Die Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25% und höchstens 50%. Die während der Bildungsteilzeit vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf jedoch 10 Stunden nicht unterschreiten. Vereinbarung für eine Bildungsteilzeit nach § 11a AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz). Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug, Schul- und Studienabschlüsse.

Förderhöhe:
Das Bildungsteilzeitgeld beträgt täglich € 0,84 (Betrag für 2021) für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird (z.B. ergibt die Reduktion der Arbeitszeit um 10 Stunden einen täglichen Anspruch von € 8,40).

Informationen und Antrag:
Nähere Informationen über Voraussetzungen, Mindest- bzw. Maximaldauer oder anerkennbare Ausbildungen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice; www.ams.at



Weitere Förderungen für Privatpersonen


Geförderter Personenkreis:
Zeitarbeitskräfte, die sich in einem aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnis bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland, befinden. Der SWF fördert Aus- und Weiterbildungen und Fachkräfte-/Lehrausbildungen (außerordentliche Lehrabschlussprüfungen) mit dem Schwerpunkt in den Berufsfeldern der Metall- und Elektrotechnik. Alle förderbaren Bildungsmaßnahmen befinden sich in dem SWF-Aus- und Weiterbildungsverzeichnis.

Informationen und Antrag:
Die Förderung für Bildungsmaßnahmen kann entweder über die Zeitarbeitskraft oder über das Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen gestellt werden. In jedem Fall sollte die Aus- und Weiterbildung bzw. Fachkräfte-/Lehrausbildung zwischen Zeitarbeitskraft und Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen abgesprochen werden.

Wenn die Zeitarbeitskraft den Förderantrag stellt, wird empfohlen, diesen rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim SWF einzureichen. Die aktuellen Formulare sind stets im Downloadbereich auf der SWF-Homepage zu finden.

Es ist möglich, längere Bildungsmaßnahmen auch in Kombination mit Bildungskarenz, Bildungsteilzeit oder Fachkräftestipendium zu absolvieren. Hier zahlt der SWF einen finanziellen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. Fachkräftestipendium während der Ausbildungszeit jeweils am 15. des Monats im Nachhinein aus.

Sozial- und Weiterbildungsfonds, Tel +43 1 890 90 84, Erreichbarkeitszeiten: Mo-Do 9-14h, Fr 9-12h,<>E-Mail: office@swf-akue.at, www.swf-akue.at

Für Kursteilnehmer_innen, die zu Kursbeginn ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben. Das Bildungsprogramm des BFI NÖ ist durch das Bildungskonto des Landes Oberösterreich anerkannt. Informationen und Voraussetzungen sowie Informationen erhalten Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at >> Bildung & Forschung >> Förderungen >> Erwachsenenbildung oder unter Tel.: 0732/7720-14900

Im Rahmen der Arbeitnehmer_innenveranlagung (Punkt Werbungskosten) können Sie Ausgaben für Ihre berufliche Weiterbildung geltend machen, z.B. Kursgebühren, Fahrtkosten, Ausgaben für Bücher etc.

Förderungen Unternehmen


Geförderter Personenkreis:
Förderbar sind alle Arbeitgeber_innen, mit Ausnahme von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden, Parteien und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts. Förderbar sind alle Arbeitskräfte, die max. über einen Pflichtschulabschluss verfügen, alle Arbeitnehmer_innen in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Dienstverhältnis, weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben, sowie Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben.

Voraussetzungen:
Teilnahme an relevanten, überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Stunden, Vereinbarung zwischen Betrieb und Arbeitskraft.

Förderhöhe:
50 % der Kurskosten; 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer_innen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde. Förderung max. € 10.000,- pro Person und Begehren. Für Unternehmen in Covid-19-Kurzarbeit ist die Förderung der Personalkosten nicht möglich.

Informationen und Antrag Nähere Informationen über Voraussetzungen, nicht geförderte Aus- und Weiterbildungen und Anträge für Unternehmen: Bei der AMS-Landesgeschäftsstelle, die für die personaldisponierende Stelle des Unternehmens zuständig ist oder über www.ams.at

Nähere Informationen über Voraussetzungen und Anträge für Unternehmen erhalten Sie unter: www.ams.at.