Werkmeisterschule für Berufstätige
Das
Berufsförderungsinstitut Niederösterreich betreibt in Wiener Neustadt seit September 2009 im Josef-Hesoun-Ausbildungszentrum (Molkereistraße 13) sowie in der Josef-Staudinger-Bildungsakademie des BFI NÖ (Lise-Meitner-Straße 1) eine Werkmeisterschule für Berufstätige. Im Schuljahr 2019 / 2020 wurde ein weiterer Schulstandort im Waldviertel (Weitraer Straße 19, 3950 Gmünd) eröffnet.
Die Werkmeisterschulen gehören gemäß Schulorganisationsgesetz zu den
Berufsbildenden mittleren Schulen. Diese postsekundäre Ausbildungsform wird gemäß SchOrgG § 59 als
Sonderform einer gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschule zur Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung geführt. Als technische und gewerbliche Abendschulen für Berufstätige unterliegen die Werkmeisterschulen dem
Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV). Die Lehrpläne sind im BGBl. II Nr. 256/2008 gesetzlich vorgegeben.
Die
Werkmeisterschule des BFI NÖ ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, d. h. alle hier erworbenen Zeugnisse und Qualifikationen sind staatsgültige Dokumente und somit Österreich- und EU-weit anerkannt.
Die Werkmeisterausbildung ist gemäß der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen dem Niveau ISCED 55 zugeordnet. Siehe auch
Europass Zeugniserläuterungen in Deutsch und Englisch.
Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt 4 Semester und umfasst rund 1.200 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Der Unterricht findet an 3 bis 4 Abenden pro Woche ab 17:20 Uhr statt. Es gilt dieselbe Ferienzeitregelung wie an öffentlichen Schulen in Niederösterreich.
Während des vierten Semesters ist eine eigenständige Werkmeister - Abschlussarbeit anzufertigen. Die Ausbildung zum Werkmeister wird mit einer kommissionellen Abschlussprüfung gemäß Prüfungsordnung BMHS BGBl. II Nr. 177/2012 i.d.g.F. beendet.
Eine erfolgreich abgelegte Werkmeister - Abschlussprüfung ersetzt das Modul "Fachbereich" der Berufsreifeprüfung.
Hinweis für Bezieher_innen von AMS-Unterstützungen: Da der Unterricht außerhalb der Regelarbeitszeit erteilt wird, bleiben alle Ansprüche auch während des Besuchs der Werkmeisterschule aufrecht.
Was sind Werkmeister?
Werkmeister zählen zu den gefragtesten Mitarbeiter_innen in Industrie und Gewerbe. Sie sind Praktiker_innen, die ihre Fähigkeiten mit theoretischem Wissen und neuen Entwicklungen kombinieren können. Werkmeister haben die Herausforderung angenommen, sich in einer zweijährigen Abendschule weiterzubilden, in der sie Fachwissen und wirtschaftliches Wissen erworben sowie allgemeinbildende und persönlichkeitsbildende Unterrichtsfächer absolviert haben.
Werkmeister sind auf Grund ihrer Qualifikationen befähigt, als mittlere Führungskräfte in den einschlägigen Bereichen der Wirtschaft, der Industrie und des Gewerbes zu wirken. Sie können Aufgaben der Planung, Organisation und Kontrolle auf ihrem Fachgebiet selbständig bewältigen. Sie können Lehrlinge ausbilden und Mitarbeiter_innen im Sinne moderner Managementmethoden führen und unterstützen.
Werkmeister entwickeln Kostenbewusstsein und beweisen Übersicht über Maßnahmen der Arbeitssicherheit und der Umweltschonung. Sie erwerben im Laufe ihrer Ausbildung die Fähigkeit, sich selbständig im Fachgebiet und im betrieblichen Umfeld weiterzubilden und dadurch erworbenes Wissen ständig zu aktualisieren.
Aufnahmevoraussetzungen
Als Aufnahmevoraussetzung dient eine abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung. Bei Eintritt in die Werkmeisterschule ist das entsprechende Lehrabschluss- bzw. Facharbeiterzeugnis oder das Abschlusszeugnis einer Fachschule vorzulegen.
Interessent_innen mit einem nicht facheinschlägigen bzw. ohne einen Lehr- oder Fachschulabschluss können nur als außerordentliche Studierende in die Werkmeisterschule aufgenommen werden, sofern noch Ausbildungsplätze vorhanden sind. Sie erhalten keine Zeugnisse, von denen Berechtigungen abgeleitet werden können, sondern nur Schulbesuchsbestätigungen mit Noten. Diese Bestätigung belegen die Leistungen, und werden von vielen Arbeitgebern als Zusatzqualifikation anerkannt. Wird eine facheinschlägige Lehrabschlussprüfung nachgeholt, so werden nachträglich reguläre Zeugnisse mit allen damit verbundenen Berechtigungen ausgestellt.
Weitere Aufnahmemöglichkeiten auf
Anfrage.
Befreiungen
Studierende, die bereits eine einschlägige technische und gewerbliche Fachschule (Berufsbildende Mittlere Schule an einer HTL) abgeschlossen haben, können nach Rücksprache mit der Direktion vom Besuch des 1. und 2. Semesters eventuell zur Gänze befreit werden.
Studierende, die bereits eine Werkmeisterausbildung teilweise absolviert haben, sind vom Besuch aller früher positiv abgeschlossen Unterrichtsgegenstände befreit.
Weitere Befreiungen von Unterrichtsgegenständen gemäß SchUG-B §13 Abs.5, die bereits in einer anderen BMHS oder an einer AHS positiv abgeschlossen wurden, mittels Ansuchen an die Direktion.
Alle Gesetze, Verordnungen, Erlässe zu finden im
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.
Absolvent_innen an der Werkmeisterschule des BFI NÖ
- Elektrotechnik (2010-2022): 215
- Maschinenbau (2010-2022): 214 (inklusive WMS Waldviertel)
- Informationstechnologie(2020-2021): 17
- AbsolventInnen an der von 1950 bis 2009 in Wr. Neustadt (inkl. Expositur Neunkirchen) geführten Werkmeisterschule der AKNÖ: 3.910 (Maschinenbau 2.441, Elektrotechnik 1.208, Industrielle Elektronik 106, Informationstechnologie 78, Kunststofftechnik 77)
Schuljahr 2022/2023 in Zahlen
- Klassen: 4
- Studierende: ca. 80
- Lehrende: ca. 40