Werkmeisterschule - Kosten

Was kostet der Besuch der Werkmeisterschule im Schuljahr 2023/2024?

1. bis 4. Semester Elektrotechnik: 990 Euro* pro Semester
1. bis 4. Semester Maschinenbau: 990 Euro* pro Semester

*Der tatsächliche finanzielle Aufwand verringert sich noch wesentlich durch die Inanspruchnahme von Förderungen und durch die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten (siehe unten)!


Die Werkmeisterschulen werden vom Berufsförderungsinstitut für Niederösterreich unterhalten und von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich unterstützt. Die Werkmeisterausbildung am BFI NÖ kann deshalb zu günstigen Konditionen angeboten werden. Die angeführten Kursbeiträge sind spätestens zu Beginn des jeweiligen Semesters / Zusatzkurses zu entrichten.

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Was kosten die Zusatzlehrgänge im Schuljahr 2023/2024?

UnternehmerInnenprüfung: 590 Euro*
80-stündiger Zusatzlehrgang 'Unternehmensführung' mit kommissioneller Prüfung. Zulassungsvoraussetzung: Werkmeisterausbildung.
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Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften: 490 Euro*
40-stündiger Lehrgang mit kommissioneller Prüfung für Personen mit Vorkenntnissen und Berufspraxis im Bereich der Elektrotechnik. Der gleichzeitige Besuch oder der Abschluss einer Werkmeisterschule ist nicht erforderlich!
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Betriebliche/r Abfallbeauftragte/r: 490 Euro*
40-stündiger Lehrgang 'Umwelttechnik und -management' mit kommissioneller Prüfung. Dieser Kurs steht für alle Personen mit Berufspraxis, die sich zum/zur Abfallbeauftragten qualifizieren wollen, offen. Der gleichzeitige Besuch oder der Abschluss einer Werkmeisterschule ist nicht erforderlich!
Zur Anmeldung

*Der tatächliche finanzielle Aufwand verringert sich noch wesentlich durch die Inanspruchnahme von Förderungen und durch die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten (siehe unten)!


Förderungen (für Berufstätige und Arbeitssuchende)/h1>

Arbeitnehmerförderung - NÖ Bildungsförderung NEU

Das Land Niederösterreich ersetzt für berufsspezifische Weiterbildung von NiederösterreicherInnen im Zuge der NÖ Bildungsförderung NEU pro Semester 40% bis 80% (einkommensabhängig) der oben stehenden Kursbeiträge. Der Gesamtförderungsbetrag ist während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung mit einem Betrag von 2.500 Euro gedeckelt.

Detaillierte Informationen zu den geltenden Richtlinien sind auf der Webseite NÖ Bildungsförderung NEU - Land Niederösterreich zu finden. Für die Antragsstellung ist der 'Online-Antrag' vollständig auszufüllen und elektronisch abzusenden. Die Förderung kann frühestens 13 Wochen vor bis spätestens 2 Wochen nach dem Kursbeginn beantragt werden. Die Kursnummer, die Kursbezeichnung sowie die Kursdauer sind der Anmeldung bzw. der Rechnung oder den Schulbesuchsbestätigungen zu entnehmen.

Weitere Förderungen

Das Land Burgenland gewährt im Zuge der Arbeitnehmerförderung für Werkmeisterausbildungen einen sogenannten Qualifikationsförderungszuschuss von 75% der oben stehenden Kursbeiträge. Das monatliche Bruttoeinkommen darf 3.426 Euro, das Familieneinkommen 5.481 Euro (Stand 2023) nicht übersteigen. Der Antrag kann bereits zu Beginn der Bildungsmaßnahme eingebracht werden. Die Abrechnung der Kosten und der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss sind bis spätestens 4 Monate nach dem jeweiligen Semesterende bzw. Ausbildungsende bei der zuständigen Stelle per 'Online-Formular' einzubringen. Weitere Informationen und Antragsformular auf den Webseiten des Landes Burgenland.

Wiener ArbeitnehmerInnen können über das WAFF Bildungskonto bis zu 3.000 Euro an Unterstützung erhalten. Der Onlineantrag muss vor Kursbeginn gestellt werden. Weitere Informationen auf den Webseiten des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds.
Mitglieder der Arbeiterkammer Wien oder der Arbeiterkammer Burgenland können zusätzlichen einen AK-Bildungsgutschein pro Kalenderjahr einlösen.

Fachkräftestipendium, Bildungsteilzeit, Bildungskarenz, Aus- und Weiterbildungshilfe

Fachkräftestipendium

Unsere Werkmeisterausbildungen sind in der Liste der förderbaren Ausbildungen angeführt. Sie können das Fachkräftestipendium in der Höhe von 32,60 Euro pro Tag für die gesamte Ausbildungsdauer bei der zuständigen Geschäftsstelle des AMS beantragen. Weitere Informationen auf der entsprechenden Webseite des AMS.

Bildungsteilzeit, Bildungskarenz

Mit dem Arbeitgeber kann eine Bildungsteilzeit, d. h. eine Reduktion der bisherigen Arbeitszeit um 25% - 50%, über Teile oder die gesamte Dauer der Werkmeisterausbildung vereinbart werden. Als Ausgleich für den daraus resultierenden Verdienstentgang bezahlt das AMS ein Bildungsteilzeitentgelt (ca. 258 Euro - 516 Euro pro Monat).
Während des Besuchs der Werkmeisterschule könnte auch Bildungskarenz für mindestens 2 Monate bis zu maximal einem Jahr mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Das AMS bezahlt in diesem Zeitraum ein Weiterbildungsgeld in der Höhe von 55% des Nettoeinkommens des letzten Jahres (mindestens aber 14,53 Euro pro Tag). Weitere Informationen zum Bildungsteilzeitentgelt und zum Weiterbildungsgeld auf den Webseiten des AMS.

Eine eingehende Beratung zu diesem Fachkräftepaket des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie die Beantragung der Fördermaßnahmen erfolgen bei der nach dem Wohnsitz zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Aus- und Weiterbildungsbeihilfe

Arbeitslose Personen können bei der nach dem Wohnsitz zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS eine Aus- und Weiterbildungsbeihilfe beantragen. Informationen auf der entsprechenden Webseite des AMS.

Finanzierungsmöglichkeit

Die Kosten der Werkmeisterausbildung übersteigen trotz Förderungen Ihr momentanes Budget? Die Wüstenrot Bausparkasse gewährt Ihnen ein Bildungsdarlehen in der Höhe von 5.000 Euro.
Informationen zum Rückzahlungsmodell (z.B. 100 Euro pro Monat) sowie die Kontaktdaten Ihres Finanzberaters finden Sie in diesem Informationsblatt.

Werbungskosten - steuerliche Absetzbarkeit

Alle angeführten Kursbeiträge sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ('Steuerausgleich') als 'Werbungskosten' steuerlich absetzbar, sofern ein Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit besteht.

Ebenso können Fachbücher, Unterrichtsmaterialien, Lehrbehelfe, Kilometergeld für den Schulweg (mit PKW 0,42 Euro pro km), Reisekosten (2,20 Euro pro Stunde bei einer einfachen Entfernung von über 25 km) sowie Kosten für PC und Internet (abzüglich Privatanteil) steuerlich abgesetzt werden. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen. Formulardatenbank des BMF - Suchbegriff: ArbeitnehmerInnenveranlagung (Jahresausgleich).

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002 für AbendschülerInnen.

Weitere Informationen finden Sie in der Finanzdokumentation des BMF (Findok > Titel: LStR > Rz: 358, Rz: 365, ...).