Aufbaulehrgang zur Personalverrechnerprüfung nach BiBuG (Teil 2)
Sie möchten Ihr Wissen in der Personalverrechnung vertiefen?
Dann ist dieser Lehrgang genau das Richtige für Sie.
In diesem Lehrgang erhalten Sie vertiefende Einblicke in die Personalverrechnung.
Inhalte:
- Vertiefung der Personalverrechnung
- EAR + doppelte Buchführung soweit dies für die Personalverrechnung relevant ist
- Bürgerliches Recht
- Unternehmensrecht
- Steuerrecht
- Arbeits-& Sozialrecht
- Verfahrensrecht
- Berufsrecht
- IT in der Personalverrechnung
Anschließend können Sie die zertifizierte Bewig-Computerprüfung (b*pers02) ablegen.
Voraussetzungen
Besuch des Lehrgangs "Zertifizierte Fachkraft der Personalverrechnung" oder mind. 1 Jahr einschlägige Vollzeit Berufserfahrung in der Personalverrechnung.
Ziel
1. Option: Wirtschaftskammer-Zeugnis
Sie erwerben durch das Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung ein anerkanntes Zeugnis von der Wirtschaftskammer Österreich. Bei Nachweis von 1,5 Jahren einschlägiger Vollzeit-Berufserfahrung ist die selbstständige Ausübung des Berufes Personalverrechner_in nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz möglich. Eine Teilzeitbeschäftigung ist nur verhältnismäßig anrechenbar. Nach erfolgreicher schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfung und Nachweis der Berufserfahrung kann ein schriftlicher Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Wirtschaftskammer Österreich zum/zur "Selbstständigen Personalverrechner_in" gestellt werden.
2. Option: BEWIG-Zertifikat (b*pers02) € 319,- inkl. Ust.
Jene Personen, welche nicht die WKO-Prüfung absolvieren möchten und somit auch nicht die Selbständigkeit anstreben, haben die Möglichkeit, am BFI NÖ eine schriftliche Abschlussprüfung nach § 21 Abs. 2 BiBuG 2014 über die Betriebswirtschaftliche Gesellschaft (BEWIG) abzulegen, die mittels eines Multiple-Choice-Tests computerunterstützt abgewickelt wird. Die BEWIG-Abschlussprüfung kann von der Bilanzbuchhaltungsbehörde innerhalb von 7 Jahren angerechnet werden und berechtigt zum Antritt zur mündlichen Abschlussprüfung bei der Wirtschaftskammer Österreich nach § 22 BiBuG. Sie erhalten anschließend ein Wirtschaftskammer-Zeugnis, das bei Nachweis von 1,5 Jahren Vollzeit-Berufserfahrung ebenfalls zur Ausübung des Berufes Personalverrechner_in berechtigt.
Zielgruppen
Personen, die eine Tätigkeit im Bereich Personalverrechnung anstreben oder bereits in diesem Bereich tätig sind und ihr praktisches Wissen durch fundierte theoretische Kenntnisse vertiefen und erweitern wollen und/oder die Selbstständigkeit anstreben.
Ansprechperson
Elisabeth Asanger
Tel.: 07472/63338
Mail: e.asanger@bfinoe.at