Werkmeisterschule
Was kostet der Besuch der Werkmeisterschule im Schuljahr 2012/2013?
1. und 2. Semester – Elektrotechnik / Maschinenbau: 790 Euro* pro Semester
3. und 4. Semester – Elektrotechnik / Maschinenbau: 650 Euro* pro Semester
*Der tatsächliche finanzielle Aufwand verringert sich noch wesentlich durch die Inanspruchnahme von Förderungen und durch die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten (siehe unten)!
Die Werkmeisterschulen werden vom Berufsförderungsinstitut für Niederösterreich unterhalten und von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich unterstützt. Die Werkmeisterausbildung am BFI NÖ kann deshalb zu günstigen Konditionen angeboten werden. Die angeführten Kursbeiträge sind spätestens zu Beginn des jeweiligen Semesters / Zusatzkurses zu entrichten.
Was kosten die Zusatzlehrgänge
im Schuljahr 2011/2012?
Unternehmerprüfung: 490 Euro*
80-stündiger Zusatzlehrgang 'Unternehmensführung' mit kommissioneller Prüfung. Zulassungsvoraussetzung: Werkmeisterausbildung.
Zur Anmeldung
Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften: 390 Euro*
40-stündiger Lehrgang mit kommissioneller Prüfung für Personen mit Vorkenntnissen und Berufspraxis im Bereich der Elektrotechnik. Der gleichzeitige Besuch oder der Abschluss einer Werkmeisterschule ist nicht erforderlich!
Zur Anmeldung
Betrieblicher Abfallbeauftragter: 390 Euro*
40-stündiger Lehrgang 'Umwelttechnik und -management' mit kommissioneller Prüfung. Dieser Kurs steht für alle Personen mit Berufspraxis, die sich zum/zur Abfallbeauftragten qualifizieren wollen, offen. Der gleichzeitige Besuch oder der Abschluss einer Werkmeisterschule ist nicht erforderlich!
Zur Anmeldung
*Der tatsächliche finanzielle Aufwand verringert sich noch wesentlich durch die Inanspruchnahme von Förderungen und durch die steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten (siehe unten)!
Förderungen
(für Berufstätige und Arbeitssuchende)
NÖ Arbeitnehmerförderung - Bildungsförderung
Das Land Niederösterreich ersetzt für berufsspezifische Weiterbildung von NiederösterreicherInnen im Zuge der 'NÖ - Bildungsförderung' pro Semester 50% (für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre, KarenzgeldbezieherInnen) bzw. 80% der oben stehenden Kursbeiträge (für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre, SozialhilfeempfängerInnen, WiedereinsteigerInnen). Der Gesamtförderungsbetrag ist während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung mit einem Betrag von 2.640 Euro gedeckelt.
Detaillierte Informationen zu den geltenden Richtlinien sind auf der Webseite Förderungen - Land Niederösterreich zu finden. Für die Antragsstellung ist der "Online-Antrag" vollständig auszufüllen und elektronisch abzusenden. Die Förderung kann sofort nach Bezahlung der Kursgebühr spätestens jedoch drei Monate nach Semesterende beantragt werden. Die Kursnummer, die Kursbezeichnung sowie die Kursdauer sind der Datei Kursinformationen.pdf zu entnehmen.
Weitere Förderungen
Das Land Burgenland gewährt im Zuge der 'Arbeitnehmerförderung im Burgenland' einen so genannten 'Qualifikationsförderungszuschuss' von bis zu 75% der oben stehenden Kursbeiträge.
Das monatliche Bruttoeinkommen darf 2.595 Euro, das Familieneinkommen 4.152 Euro (Stand 2011) nicht übersteigen. Der entsprechende Antrag ist spätestens 4 Monate nach dem jeweiligen Semesterende bei der zuständigen Stelle einzubringen. Weitere Informationen und Antragsformular auf den Webseiten des Landes Burgenland.
Studierende aus Wien können eine Förderung über das 'Weiterbildungskonto' des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) beantragen. Weitere Informationen auf den Webseiten des WAFF. Die Anträge auf Förderung müssen spätestens drei Monate nach Semesterende eingebracht werden.
Begabtenförderung: Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und die Wirtschaftskammer Österreich erstatten für unter 35-Jährige LehrabsolventInnen bei einem 'Ausgezeichnetem Erfolg' einen gewissen Prozentsatz der oben stehenden Kursbeiträge zurück. Dies gilt auch für Zusatzkurse wie Unternehmerprüfung und Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften. Der Antrag auf die Begabtenförderung ist (unter zusätzlicher Beilage des Lehrabschlusszeugnisses!) bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Werkmeisterausbildung abgeschlossen wird, einzubringen. Weitere Informationen, Richtlinien und Antragsformular beim Verein IFA.
Eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten ist unter www.kursfoerderung.at zu finden.
Werbungskosten - Steuerliche Absetzbarkeit
Alle angeführten Kursbeiträge sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ('Steuerausgleich') als 'Werbungskosten' steuerlich absetzbar, sofern ein Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit besteht.
Ebenso können Fachbücher, Unterrichtsmaterialien, Lehrbehelfe, Kilometergeld für den Schulweg (mit PKW 0,42 Euro pro km), Reisekosten (2,20 Euro pro Stunde bei einer einfachen Entfernung von über 25 km) sowie Kosten für PC und Internet (abzüglich Privatanteil) steuerlich abgesetzt werden. Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen. Formulardatenbank des BMF - Suchbegriff: ArbeitnehmerInnenveranlagung (Jahresausgleich).
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002 für AbendschülerInnen.
Weitere Informationen finden Sie in der Finanzdokumentation des BMF (Findok > Titel: LStR > Rz: 358, Rz: 365, …).


