BFI NÖ News
08.10.2009
Ausbildung zum/zur Sicherheitsfachkraft nach §73 AschG
 

Auch dieses Jahr veranstaltet das BFI Niedrösterreich wieder einen Lehrgang zur Ausbildung zum/r Sicherheitsfachkraft nach §73 AschG.

Zielgruppe:

Personen, die als Sicherheitsfachkräfte gem. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §73 AschG nominiert werden sollen. Einige Voraussetzungen müssen aber erfüllt werden, damit die Ausbildung absolviert werden kann.

  • ein Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben, oder
  • eine Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt erfolgreich abgelegt haben, oder
  • nach gewerberechtlichen Vorschriften eine Meisterprüfung oder
  • den erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule nachgewiesen haben oder
  • eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und eine mindestens zweijährige, dieser Ausbildung entsprechende betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Sonstige Personen sind zur Fachausbildung zugelassen, wenn sie eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben und durch Ablegen einer Aufnahmsprüfung an der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen haben, dass sie über Grundkenntnisse auf technischem Gebiet verfügen.

Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 hat der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte geregelt.

Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
 

Kursziel:

Die Fachausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Ausarbeitung einer Projektarbeit nach vorgegebenem Thema und deren Präsentation.
Im Rahmen dieser Präsentation werden von der Prüfungskommission die mündlich zu beantwortenden Fragen gestellt. Bei ungenügendem Erfolg kann die Prüfung nach einer angemessenen Frist (ohne nochmaligen Besuch des Fachlehrganges) wiederholt werden.

Zeugnis:

Der/die TeilnehmerIn erhält eine Teilnahmebestätigung. Über den erfolgreichen Abschluss der Fachausbildung wird ein Zeugnis ausgestellt. 

Inhalte:

  1. Einführung und Grundlagen
  2. Rechtsgrundlagen und Normen
  3. Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
  4. Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
  5. Ergonomie, Grundlagen der Anwendung
  6. Schadstoffe, Grundlagen der Anwendung
  7. Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
  8. Kosten-Nutzen-Analyse
  9. Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
  10. Spezifische Vorschriften, Gefahren und Arbeitsbedingungen im Verkehrsbereich und Verkehrsmittel

Der nächste Lehrgangstermin in Niederösterreich

03.05.2010 - 05.05.2010 in Möllersdorf
MO 08:00 - 16:00 Uhr und MI 08:00 - 16:00 Uhr

Informationen erhalten Sie direkt in Ihrem BFI NÖ Service-Center oder unter
0800 / 212 22



 
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