BFI NÖ - Berufsförderungsinstitut Niederösterreich Berufsreifeprüfung Lehrgang Betriebswirtschaft und Rechnungswesen in 3430 Tulln an der Donau - Kurs Nr. 23207404 des BFI NÖ

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Berufsreifeprüfung Lehrgang Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Kurs-Schnellsuche: Berufsreifeprüfung, Tulln
Fachbereich Berufsreifeprüfung, Kurs-Nr. 23207404


Termin

Ort

Zeit

04.10.2023 - 05.06.2024
3430 Tulln an der Donau,
Königstetter Straße 128-134
18:00 - 21:35

Tage

Dauer

Preis

MI
120 Unterrichtseinheiten
€ 1.050,-
Preis inkl. USt., Kursskripten, zuzüglich Prüfungsgebühr (EUR 150,- bei Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Klausurarbeit sowie bei Aufbereitung einer Projektarbeit).

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Inhalte:

Betriebs- und Volkswirtschaft, Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik, öffentliche Wirtschaft - Privatwirtschaft, Kaufvertrag, Rechtliche Grundlagen. Betriebliche Leistungserstellung, Material- und Warenwirtschaft, betriebliche Leistungsverwertung (Absatz) - Marketing, internationale Geschäftstätigkeiten, Management und Managementfunktionen, Projekt- und Qualitätsmanagement, Personalmanagement, Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Betrieb, Personalverrechnung, Rechnungswesen - Buchführung, Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung. Finanzierung und Investition, Controlling, Unternehmensgründung - Entrepreneurship. Der Fachbereich muss berufsbezogen ausgewählt werden, angelehnt an den erlernten oder ausgeübten Beruf! Kenntnisse aus dem Berufsbild müssen nachgewiesen werden.

Zielgruppe:

Personen ohne Reifeprüfung (Matura).

Voraussetzungen:

Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, FacharbeiterInnenprüfung gemäß § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990, Mindestens dreijährige mittlere Schule, Mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997, Mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961, Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990, Dienstprüfung gemäß § 28 des BeamtInnen-Dienstrechtgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG 1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres, Erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der LehrerInnen- und ErzieherInnenbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der LehrerInnen- und ErzieherInnenbildung für Berufstätige, Erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium, Erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war, Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum/zur HeilmasseurIn gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum/zur medizinischen MasseurIn und HeilmasseurIn – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002, Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997 (BGB. I Nr. 75/2016, BGBl. Nr. 52/2000 Z 1).

Ziel:

Positives Ablegen der 5-stündigen schriftlichen Klausurarbeit über ein Thema aus dem persönlichen Berufsfeld (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und einer diesbezüglichen mündlichen Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau oder die Aufbereitung und Präsentation einer Projektarbeit.



Informationen & Anmeldung:

Mag. Hauzeneder-Mörth Tobias
Tel.: 02742 / 313 500
Fax: 02742 / 313 500-444
Mail: stpoelten@bfinoe.at
Adresse: 3100 St. Pölten, Herzogenburger Straße 18

Formulare und Infoblätter finden Sie auf der Downloadseite.