Sicherheitsvertrauensperson Grundkurs

Sie benötigen die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson, um in Ihrem Unternehmen die wesentlichen Fachkenntnisse umsetzen zu können, zu der laut §10 Arbeitnehmer_innenschutzgesetz (ASchG), seit 1. Juli 1996 alle Arbeitgeber_innen verpflichtet sind.

Den Teilnehmer_innen werden die Grundbegriffe der Sicherheitstechnik und der gesetzlichen Regelungen vermittelt (Evaluierung, Unfallvermeidung, Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter_innen).

Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmer_innenschutzgesetz (ASchG), in dem mit der Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (SPO-VO) die Funktion geregelt ist. Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer_innen beschäftigt werden.

Ab 51 Arbeitnehmer_innen müssen mind. 2 Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt sein, usw. Der_die Arbeitgeber_in muss die erforderliche Arbeitszeit für die Ausbildung der bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen zur Verfügung stellen.

Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst mindestens 24 Unterrichtseinheiten.


Die Ausbildung zur SVP ist unbefristet, es wird aber empfohlen nach 2 Bestellperioden (nach 8 Jahren) einen Auffrischungskurs (SVP-Weiterbildung) zu besuchen.


Ziel

Erwerb der notwendigen Fachkenntnisse zur Ausübung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson.


Zielgruppen

Wenn Sie als Sicherheitsvertrauensperson (SVP) bestellt werden und die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen gem. § 4(1) ASchG. (Arbeitsplatzevaluierung) erfüllen.


Information & Anmeldung

Petra Mayer
Tel.: 07472/63338
Mail: p.mayer@bfinoe.at

6 Termine Kurs-Nr. 24305007

  • Amstetten
  • 08:00 - 16:00
    Montag - Mittwoch
  • 24 UE

Preis

€ 230,- Preis inkl. USt., Kursskripten

Stornobedingungen