Am BFI Wr.Neustadt absolvierten im Juli 11 Teilnehmer_innen die Ausbildung zur Betreuungsperson. Sie qualifizieren sich dadurch für die berufliche Tätigkeit in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen, und für das Arbeiten mit Kindern bis zum 16. Lebensjahr, sowie für die Eröffnung einer eigenen Tagesbetreuungsstätte!
Das BFI NÖ gratuliert allen Teilnehmer_innen ganz herzlich!
Die Ausbildung nach dem NÖ-Landesgesetz ist gesetzlich verpflichtend für die Tätigkeit als Betreuungsperson und zieht große Verantwortung mit sich. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf dem pädagogischen Umgang mit Minderjährigen. Mit der Ausbildung zur Betreuungsperson können Sie zukünftig beruflich in niederösterreichischen Tagesbetreuungseinrichtungen tätig werden und Sie erwerben das Fachwissen diese zu leiten. Als Fachkraft sind Sie außerdem in der Lage eine einfühlsame, altersadäquate Betreuung gewährleisten zu können.
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