Förderungen Arbeiterkammer Niederösterreich

AK Bildungsbonus

Geförderter Personenkreis
Mitglieder der AK Niederösterreich können den Bonus für Kurse, die mit dem AK-Logo gekennzeichnet sind, geltend machen.

Förderhöhe
50 % der Kurskosten bis max. € 150,- bzw. € 170,- für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, 50 % der Kurskosten bis max. € 220,- für Mitglieder ab 50 Jahren, 100% der Kurskosten bis max. € 220,- für Mitglieder, die beim AMS gemeldet sind.

Informationen und Antrag
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

AK Digi-Bonus

Geförderter Personenkreis
Mitglieder der AK Niederösterreich.

Förderhöhe
€ 220,- pro Kalenderjahr für Dienstnehmer_innen & für arbeitsuchende Personen.

Informationen und Antrag
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

 

AK Digi-Konto

Geförderter Personenkreis
Mitglieder der AK Niederösterreich.

Voraussetzungen:
Gefördert wird der Besuch von vertiefenden Digitalisierungs-Kursen ab € 150,-. Das monatliche Brutto-Einkommen darf € 4.000,- nicht übersteigen.

Förderhöhe
20 % der Kurskosten bis max. € 2.500,- für Dienstnehmer_innen, 40 % der Kurskosten bis max. € 2.500,- für arbeitsuchende Personen/Notstandshilfebezieher_innen.

Informationen und Antrag
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

 

Bildungsbonus-spezial: Schwerpunkt Berufsreifeprüfung

Geförderter Personenkreis
Mitglieder der AK Niederösterreich, die keine vollständige Refundierung der Kurskosten (z.B. Förderung „Lehre mit Matura“) erhalten, bekommen je positiv abgeschlossenem Modul der Berufsreifeprüfung € 150,-.

Informationen und Antrag
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Bildungsbonus-spezial: Außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Geförderter Personenkreis
Mitglieder der AK Niederösterreich.

Voraussetzungen
Kursbesuch muss in eine Bildungsbonus-spezial-Förderperiode fallen; die Vorbereitung an einer zertifizierten Bildungseinrichtung mit mind. 60 UE.

Förderhöhe
50% der Kurskosten bis max. € 400,- pro Person, Kurse auf Modulbasis max. € 400,- für alle Module.

Informationen und Antrag
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Bildungsbonus-spezial: Pflegehilfe/-Assistenz/-Fachassistenz

Geförderter Personenkreis
Mitglieder der AK Niederösterreich.

Voraussetzungen
Kursbesuch muss in eine Bildungsbonus-spezial-Förderperiode fallen; Ausbildung im 2. Bildungsweg.

Förderhöhe
50% der Kurskosten bis max. € 600,- pro Person.

Informationen und Antrag
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000
noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus

Bildungsbonus-spezial: Rechnungswesen

Geförderter Personenkreis
Mitglieder der AK Niederösterreich.

Gefördert werden beruflich verwertbare Kurse im Bereich Rechnungswesen (beschränkt auf Buchhaltung, Personalverrechnung und Kostenrechnung.

Voraussetzungen
Alle Voraussetzungen finden Sie HIER.

Förderhöhe
20 % bis max. € 500.

Informationen und Antrag:
AK Niederösterreich, Tel.: 05/7171-29000

Förderungen Land Niederösterreich

NÖ Bildungsförderung

Geförderter Personenkreis

  • Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)

 

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.

 

Förderhöhe

  • Eine Förderung ist einkommensabhängig und erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens €2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden.
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. € 2.500,--)
bis € 1.500,-- 80 % der Kurskosten
bis € 2.000,-- 60 % der Kurskosten
bis € 3.000,-- 40 % der Kurskosten
bis € 4.000,-- 20 % der Kurskosten

 

  • Der Antrag ist frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn einzureichen.

 

Informationen und Antrag: Amt der NÖ Landesregierung,
Tel.: 02742 / 9005-9555, E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
www.noe.gv.at

NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm Berufsreifeprüfung

Geförderter Personenkreis

  • Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • Öffentlich Bedienstete

 

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens einem Jahr vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Teilnahme an mindestens 3 Vorbereitungskursen (75%ige Anwesenheit) und eine erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung erforderlich.
  • Die Einkommensgrenzen dürfen gemäß „Förderhöhe“ dieser Richtlinien nicht überschritten werden.

 

Förderhöhe

  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der_s Antragsteller_in zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung
bis € 2.000,-- € 1.000,--
über € 2.000,-- € 500,--

 

Informationen und Antrag

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn des Vorbereitungs-kurses für die 1. Teilprüfung bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Berufsreifepruefung.html zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
  • Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
  • Über Aufforderung sind weitere Unterlagen vorzulegen.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm NÖ Weiterbildungsscheck

Geförderter Personenkreis

  • Arbeitnehmer_innen mit maximal Pflichtschulabschluss;
  • Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
  • Arbeitnehmer_innen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.

 

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme und vor Antragsstellung muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z.B. Netzwerk Bildungsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung). Nähere Informationen dazu unter: bildungsberatung-noe.at
  • Die Bildungsmaßnahme muss bei einem_r zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger_in absolviert werden, der_die mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
  •  Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 3.000,-- Förderung in Anspruch genommen werden.

 

Förderhöhe

  •  Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal € 3.000,- begrenzt.
  •  Der_die Förderwerber_in hat jeweils einen Selbstbehalt von 10% und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen.
  • Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf.

 

Informationen und Antrag: Amt der NÖ Landesregierung,
Tel.: 02742 / 9005-9555, E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
www.noe.gv.at

NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung

Geförderter Personenkreis

  • Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)

 

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss berufsbegleitend an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt oder den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  •  Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen IKT, IT, EDV etc. dienen. Darunter fallen sowohl die technische IT wie Programmierung, IT-Security, Netzwerktechnik etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen.
  • Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Gebäudemanagement, Konstruktionstechnik und betriebswirtschaftliche Umschulungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.

 

Förderhöhe

  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nicht zum Einkommen zählen Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld.
  • Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. € 2.500,--)
bis € 1.500,-- 80 % der Kurskosten
bis € 2.000,-- 60 % der Kurskosten
bis € 3.000,-- 40 % der Kurskosten
bis € 4.000,-- 20 % der Kurskosten

 

Informationen und Antrag

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Arbeitswelt40.html zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
  • Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
  • Über Aufforderung sind weitere Unterlagen (z.B. Bestätigung des_r Dienstgeber_in) vorzulegen.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm NÖ Lehre Plus

Geförderter Personenkreis

  • Lehrlinge und Auszubildende, d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes.
  • Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist der Bezug der Familienbeihilfe.

 

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind (www.noe.gv.at/bildungsfoerderung).
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Weiterbildung in den Berei-chen IKT, IT, EDV etc. dienen. Darunter fallen sowohl die technische IT wie Pro-grammierung, IT-Security, Netzwerktechnik etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen. Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Kon-struktionstechnik, betriebswirtschaftliche Weiterbildungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung.
  • Weitere förderwürdige Bereiche sind:
    - berufsbezogene Sprachkurse (z.B. wenn sie im Lehr- oder Betriebskontext benötigt werden, im Vorfeld von Auslandsaufenthalten im Rahmen von Lehrlings-Austauschprogrammen);
    - Parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen;
    - Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine (optional kombiniert mit Führerscheinklasse E), sofern diese beruflich notwendig sind;
    - Kommunikationstrainings, Arbeitstechnik-, Rhetorik- und Zeitmanagementkurse, sofern diese beruflich notwendig sind;
    - Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung;
    - Kurse zur Stärkung der physischen/körperlichen Gesundheit, zum frühzeitigen Erhalt der Berufsfähigkeit (sofern sie nicht von Kranken-, Unfall- oder anderen Kostenträgern übernommen werden);
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75% ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.

 

Förderhöhe

  • Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten.
  • Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden.

 

Informationen und Antrag

  • Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
  • Für das Ansuchen ist ausnahmslos das auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung zur Verfügung gestellte Online-Formular zu verwenden.
  • Eine Förderzusage erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und nach erfolgter positiver Prüfung durch den Fördergeber.
  • Über Aufforderung sind weitere Unterlagen vorzulegen.
  • Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm „Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales“

Geförderter Personenkreis

  • Arbeitnehmer_innen in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmer_innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Arbeitnehmer_innen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger_innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z. B. Tischler_in, Elektriker_in, Straßenwärter_in etc.)

 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in NÖ.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder berufsspezifischen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:

 - Heimhelfer_in, Sozialbetreuer_in in der Altenarbeit
 - Sozialbetreuer_in in der Familienarbeit
 - Sozialbetreuer_in für Menschen mit Behinderung
 - Pflegeassistent_in und Pflegefachassistent_in

  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (mind. 75 % Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  • Die Einkommensgrenze (von derzeit € 3.000,- Bruttoeinkommen) darf nicht überschritten werden.

 

Förderhöhe

Eine Förderung ist einkommensabhängig und erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber_innen- oder sonstigen Zuschüssen. Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens €2.500,- Förderung in Anspruch genommen werden.

Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. € 2.500,--)
bis € 1.500,-- 80 % der Kurskosten
bis € 2.000,-- 60 % der Kurskosten
bis € 3.000,-- 40 % der Kurskosten
bis € 4.000,-- 20 % der Kurskosten

 

Der Antrag ist frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn einzureichen.

Informationen und Antrag: Amt der NÖ Landesregierung,
Tel.: 02742 / 9005-9555, E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
www.noe.gv.at

Lehre & Reifeprüfung

Die Berufsreifeprüfung wird für Lehrlinge, die in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen und die Eingangsphase erfolgreich absolviert haben, vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gefördert. Um die Vorbereitungslehrgänge und die Prüfungen kostenlos absolvieren zu können, muss zumindest eine Teilprüfung vor Ende der gesetzlichen Behaltefrist (max. 3 Monate nach Ende der Lehrzeit) erfolgreich abgelegt werden. Eine Förderung ist innerhalb von 5 Jahren ab Start des 1. Vorbereitungslehrganges möglich. Mehr Informationen finden Sie unter bildung.bmbwf.gv.at/berufsmatura.

Förderungen des Arbeitsmartservice Niederösterreich

Fachkräftestipendium

Geförderter Personenkreis
Gefördert werden Beschäftigungslose, für die Ausbildung Karenzierte und selbstständig Erwerbstätige, die ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben.

Voraussetzungen
Mind. 4 Jahre Beschäftigung in den letzten 15 Jahren, höchste abgeschlossene Ausbildung liegt unter dem Fachhochschulniveau, Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung.

Gefördert werden neue Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2022 beginnen und die zu einer Höherqualifizierung und einem Abschluss in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften (laut Liste der förderbaren Ausbildungen für das Fachkräftestipendium) herrscht und die mindestens drei Monate dauern und mindestens 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen.

Förderhöhe
Höhe Arbeitslosengeld. Mind. Höhe des Ausgleichszulagen-Richtsatzes, abzüglich eines Krankenversicherungsbeitrages. Im Jahr 2021 sind das täglich EUR 31,70. Max. drei Jahre.

Informationen und Antrag
Nähere Informationen über Voraussetzungen und förderbare Ausbildungen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice; www.ams.at

 

Aus- und Weiterbildungsbeihilfen

Geförderter Personenkreis
Arbeitssuchende Personen. Gefördert werden arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen, die zur Erhöhung der Vermittlungschancen beitragen.

Förderhöhe
Gefördert werden können Kurskosten und Kursnebenkosten. Von diesen Kosten übernimmt das AMS bis zu 100 % der nachgewiesenen Kosten. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe inkl. möglicher Familienzuschläge.

Informationen und Antrag
Bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice vor Ausbildungsbeginn; www.ams.at

Bildungskarenz

Geförderter Personenkreis
Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber_in innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren in einem Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Bildungskarenz kann in Teilen vereinbart werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss. Förderbar sind Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug. Diese dürfen grundsätzlich nicht beim_bei der Arbeitgeber_in erfolgen.

Voraussetzungen
Die Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld.

Ein ununterbrochenes arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten unmittelbar vor Beginn der Bildungskarenz. Für Saisonkräfte bestehen Sonderregelungen. Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden bzw. bei Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren, 16 Wochenstunden. Vereinbarung einer Bildungskarenz nach § 11 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) zwischen Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber_in. Alternativ besteht die Möglichkeit der Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes nach § 12 AVRAG. Der wesentliche Unterschied besteht im Erfordernis der Einstellung einer Ersatzkraft, die zuvor Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen hat. Dafür entfällt die Notwendigkeit der Bestätigung des Besuchs einer Weiterbildung und es bedarf auch keiner Mindestzugehörigkeit zum Betrieb. Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug, Schul- und Studienabschlüsse.

Förderhöhe
Weiterbildungsgeld wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 14,53 täglich, gewährt.

Informationen und Antrag
Bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice; www.ams.at

Bildungsteilzeit

Geförderter Personenkreis
Für Arbeitnehmer_innen, die bei ihrem_r Dienstgeber_in bereits mindestens sechs Monate mit gleichbleibender Normalarbeitszeit und über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind. Für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen. Bildungsteilzeit kann innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren in einem Gesamtausmaß von maximal zwei Jahren abgeschlossen werden. Bildungsteilzeit kann in Teilen vereinbart werden, wobei ein Teil mindestens vier Monate dauern muss.

Voraussetzungen
Die Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden. Die Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25% und höchstens 50%. Die während der Bildungsteilzeit vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf jedoch 10 Stunden nicht unterschreiten. Vereinbarung für eine Bildungsteilzeit nach § 11a AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz). Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug, Schul- und Studienabschlüsse.

Förderhöhe
Das Bildungsteilzeitgeld beträgt täglich € 0,84 (Betrag für 2021) für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird (z.B. ergibt die Reduktion der Arbeitszeit um 10 Stunden einen täglichen Anspruch von € 8,40).

Informationen und Antrag
Nähere Informationen über Voraussetzungen, Mindest- bzw. Maximaldauer oder anerkennbare Ausbildungen erhalten Sie bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice; www.ams.at

Weitere Förderungen für Privatpersonen

Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)

Geförderter Personenkreis
Zeitarbeitskräfte, die sich in einem aufrechten Arbeits-/Dienstverhältnis bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland, befinden. Der SWF fördert Aus- und Weiterbildungen und Fachkräfte-/Lehrausbildungen (außerordentliche Lehrabschlussprüfungen) mit dem Schwerpunkt in den Berufsfeldern der Metall- und Elektrotechnik. Alle förderbaren Bildungsmaßnahmen befinden sich in dem SWF-Aus- und Weiterbildungsverzeichnis.

Informationen und Antrag
Die Förderung für Bildungsmaßnahmen kann entweder über die Zeitarbeitskraft oder über das Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen gestellt werden. In jedem Fall sollte die Aus- und Weiterbildung bzw. Fachkräfte-/Lehrausbildung zwischen Zeitarbeitskraft und Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen abgesprochen werden.

Wenn die Zeitarbeitskraft den Förderantrag stellt, wird empfohlen, diesen rechtzeitig und vollständig vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim SWF einzureichen. Die aktuellen Formulare sind stets im Downloadbereich auf der SWF-Homepage zu finden.

Es ist möglich, längere Bildungsmaßnahmen auch in Kombination mit Bildungskarenz, Bildungsteilzeit oder Fachkräftestipendium zu absolvieren. Hier zahlt der SWF einen finanziellen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. Fachkräftestipendium während der Ausbildungszeit jeweils am 15. des Monats im Nachhinein aus.

Sozial- und Weiterbildungsfonds, Tel +43 1 890 90 84, Erreichbarkeitszeiten: Mo-Do 9-14h, Fr 9-12h,<>E-Mail: office@swf-akue.atwww.swf-akue.at

Weiterbildungskonto Oberösterreich

Für Kursteilnehmer_innen, die zu Kursbeginn ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben. Das Bildungsprogramm des BFI NÖ ist durch das Bildungskonto des Landes Oberösterreich anerkannt. Informationen und Voraussetzungen sowie Informationen erhalten Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at >> Bildung & Forschung >> Förderungen >> Erwachsenenbildung oder unter Tel.: 0732/7720-14900

Steuerliche Absetzbarkeit - Finanzamt

Im Rahmen der Arbeitnehmer_innenveranlagung (Punkt Werbungskosten) können Sie Ausgaben für Ihre berufliche Weiterbildung geltend machen, z.B. Kursgebühren, Fahrtkosten, Ausgaben für Bücher etc.

Unsere Bildungsberater_innen

helfen Ihnen gerne weiter

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