bfi - Berufsförderungsinstitut Niederösterreich

Förderungsmöglichkeiten

Förderungen für Aus- und Weiterbildung in Niederösterreich

Die nachstehenden aufgelisteten Förderungen haben ausschließlich Informationscharakter und sind in keiner Weise rechtsverbindlich. Dementsprechend kann das BFI NÖ auch keine Gewährung und/oder Haftung für die tatsächliche Förderungsgewährung oder Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgelisteten Förderungen übernehmen.

Stand: November 2010



LEHRE und REIFEPRÜFUNG
(Matura für Lehrlinge)

Förderung der Berufsreifeprüfung durch Land und/oder Bund!

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landes Niederösterreich, http://www.noe.gv.at oder des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, http://www.bmukk.gv.at. Informieren Sie sich auch bei unseren BildungsberaterInnen über diese Fördermöglichkeit!



LEHRE und REIFEPRÜFUNG
(Matura für ArbeitnehmerInnen)

Förderung der Berufsreifeprüfung durch das Land NÖ (gesamt max. € 4.000,- pro Person) für . AbsolventInnen Landwirtschaftlicher Berufs- und Fachschulen (§ 17 bzw. § 19 Landwirtschaftliches Schulgesetz, LGBl. 5025) . AbsolventInnen des Ausbildungsmodells „IndustrietechnikerIn“ der Industriellenvereinigung Niederösterreich

Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Tel.: 02742/9005-13559



NÖ Bildungsförderung


Wer wird gefördert/Voraussetzung:

ArbeitnehmerInnen aus der Privatwirtschaft; Öffentliche Bedienstete in handwerklicher Verwendung; WiedereinsteigerInnen bis höchstens 3 Jahre nach der Kinderkarenz die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind aber keine Leistungen beziehen; ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen; SozialhilfebezieherInnen. Hauptwohnsitz mind. 3 Monate vor Kursbeginn in NÖ und österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft.

Was wird gefördert:

Berufsspezifische Weiterbildungskurse, Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, der Hauptschulabschluss und Vorbereitungskurse für die Meister- oder Konzessionsprüfung.

Weiterbildungsinstitute:

Kursbesuch bei einem in Niederösterreich zertifizierten Bildungsträger.

Förderungshöhe:

50 % der Kurskosten erhalten ArbeitnehmerInnen aus der Privatwirtschaft und öffentliche Bedienstete unter 45 Jahren sowie ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen. 80 % der Kurskosten erhalten ArbeitnehmerInnen aus der Privatwirtschaft und öffentliche Bedienstete über 45 Jahren, WiedereinsteigerInnen bis 3 Jahre nach der Kinderkarenz sowie Sozialhilfebezieherinnen. Förderungshöhe max. € 2.640,- während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragsstellung.

Informationen und Antrag:

Der Antrag auf NÖ Bildungsförderung kann nur auf elektronischem Weg bis spätestens 3 Monate nach Kursabschluss eingereicht werden! Auf der Internetseite http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung finden Sie das Online-Antragsformular.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allg. Förderungen-ArbeitnehmerInnenförderung
Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555



Logo NiederÖsterreichNÖ Bildungsscheck


Wer wird gefördert/Voraussetzungen:

Aktive EigentümerInnen, GeschäftsführerInnen und ProkuristInnen von Kleinunternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ sind.

Was wird gefördert:

Kurse, die zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen (im Kursprogramm mit dem N-Logo gekennzeichnet).

Förderhöhe:

Bis zu 50 % der Kurskosten, einmalig maximal € 2.500,- pro Betrieb innerhalb des Gültigkeitsbereichs (Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Kurszertifikats). Gültigkeit: 01.01.2010 bis 31.12.2012 (3 Jahre).

Informationen und Antrag:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Technologie
Frau Sonja Walzer, Tel.: 02742/9005-16128, sonja.walzer@noel.gv.at
Ansuchen mittels Antrag vor Kursbeginn!



AK NÖ Zuschuss zur Berufsreifeprüfung


Wer wird gefördert/Voraussetzung:

Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich, die keine vollständige Refundierung der Kurskosten (z.B. Förderung „Lehre mit Matura“) erhalten.

Was wird gefördert:

Positiv abgeschlossene Module zur Berufsreifeprüfung.

Förderungshöhe:

€ 100,- pro positiv abgeschlossenem Modul.

Informationen und Antrag:

AK NÖ
Tel.: 05/7171-1977 oder 1991.

Antragsformulare liegen in den AK NÖ Bezirksstellen auf bzw. sind unter http://www.noe.arbeiterkammer.at abrufbar. Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Kursabschluss eingereicht werden.



Logo AK PlusAK plus Bildungsbonus


Wer wird gefördert/Voraussetzung:

Mitglieder der AK NÖ.

Was wird gefördert:

Der Bonus kann für Kurse, die mit dem AK Plus-Logo gekennzeichnet sind, geltend gemacht werden.

Förderungshöhe ab 1.1.2012:

50% der Kurskosten bis max. € 100,- (€ 150,- für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen und max. € 200,- Mitglieder, die beim AMS gemeldet sind).

Informationen und Antrag:

Der Antrag ist elektronisch über die Internetseite http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus zu stellen.
Für Rückfragen: 05 7171-1234

Nach Kursende füllen Sie den Online-Antrag für den AKNÖ-Bildungsbonus aus. Wenn Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen (u.a. AKNÖ-Mitglied, Kurspreis entrichtet und ausgestellter Kursbestätigung), erhalten Sie den Bildungsbonusbetrag direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Wichtiger Hinweis der AKNÖ: Die Online-Antragstellung wird ab Ende Februar 2012 möglich sein.



AK NÖ Förderung von TeilnehmerInnen in Outplacementstiftungen


Voraussetzung:

Mitglied der AK NÖ. Weiters muss die Qualifizierungsphase (ggfs. inkl. Praktika) einen Zeitraum von 6 Monaten überschreiten.

Förderungshöhe:

Die AK NÖ gewährt einen Einmalbetrag in der Höhe von € 366,-.

Informationen und Antrag: 

Beim jeweils zuständigen Stiftungsträger.



Bildungskonto Oberösterreich

Das gesamte Bildungsprogramm des BFI NÖ ist durch das Bildungskonto des Landes Oberösterreich anerkannt.

Förderungsvoraussetzungen sowie weitere Informationen erhalten Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at à Bürgerservice à Leistungen à von A-Z à Bildungskonto oder unter 0732 / 7720-14900.



Fördermöglichkeiten für BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen

Der VÖGB erstattet nach Vorlage der Kursbesuchsbestätigung und des Antragsformulares die Kursgebühren der Ausbildung „ECDL Advanced“ zurück.

Voraussetzung:

ÖGB-Mitgliedschaft.

Informationen und Antrag:

In Ihrem Service-Center des BFI NÖ



Top-Stipendien


Was wird gefördert:

Aus- und Weiterbildungen, Lehre, Studium und Betriebsnachfolge. Informieren Sie sich über die einzelnen Förderungsmöglichkeiten, Förderungskriterien und Förderungshöhe unter www.topstipendien.at



Begabtenförderung


Wer wird gefördert/Voraussetzung:

Ab 01.01.2007 werden LehrabsolventInnen nur mehr mit ausgezeichnetem Erfolg entweder in der Lehrabschlussprüfung oder bei der MeisterInnenprüfung/Befähigungsprüfung alle abzulegenden Fachmodule oder bei der UnternehmerInnenprüfung oder im Abschlusszeugnis der Fachakademie oder im Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule oder im Berufsreifeprüfungszeugnis oder bei fachspezifischen Kursen gefördert.

Informationen und Antrag:

IFA – Verein, Tel.: 01 / 545 16 71-35, www.ifa.or.at



Bildungskarenz

ArbeitnehmerInnen können sich für Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr von Ihrem Dienstverhältnis karenzieren lassen.

Voraussetzung:

ArbeitnehmerInnen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte), Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld und Einverständnis des/der DienstgeberIn.

Was wird gefördert:

Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden, bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung.

Förderungshöhe:

Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes (jedenfalls aber die Mindesthöhe von derzeit € 14,53 täglich).

Informationen und Antrag:

Bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle

www.ams.at » Service für Arbeitsuchende » Downloads & Formulare » sonstige Leistungen » Bescheinigung für Bildungskarenz



Förderung durch das Finanzamt

Das Finanzamt fördert Ihre Weiterbildung! Im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Werbungskosten) können Sie auch Ausgaben für Ihre berufliche Weiterbildung geltend machen. Dazu zählen: Kursgebühren, Fahrtkosten zum Kursort, Ausgaben für Bücher, Unterlagen und andere Hilfsmittel: Diese Kosten sind mit Belegen nachzuweisen (Bestätigung, Einzahlungsbelege, ...).



Förderung durch das Arbeitsmarktservice

Mögliche Förderungen durch das AMS NÖ sind vor Kursbuchung mit Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle abzuklären.



Förderung durch den ÖGB NÖ

Mögliche Förderungen durch den ÖGB NÖ sind mit den jeweiligen Fachgewerkschaften abzuklären.



Bildungsdarlehen

Zur Finanzierung Ihrer Aus- und Weiterbildung gibt es die Möglichkeit, ein Bildungsdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bausparkasse.

 

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