Förderungsmöglichkeiten
- Förderungen für Aus- und Weiterbildung in NÖ
- LEHRE und REIFEPRÜFUNG (Matura für Lehrlinge)
- LEHRE und REIFEPRÜFUNG (Matura für ArbeitnehmerInnen)
- NÖ Bildungsförderung
- NÖ Bildungsscheck
- AK NÖ Zuschuss zur Berufsreifeprüfung
- AK plus Bildungsbonus
- AK NÖ Förderung von TeilnehmerInnen in Outplacementstiftungen
- Bildungskonto Oberösterreich
- Fördermöglichkeiten für BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen
- Top-Stipendien
- Begabtenförderung
- Bildungskarenz
- Förderung durch das Finanzamt
- Förderung durch das Arbeitsmarktservice
- Förderung durch den ÖGB NÖ
- Bildungsdarlehen
Förderungen für Aus- und Weiterbildung in Niederösterreich
Die nachstehenden aufgelisteten Förderungen haben ausschließlich Informationscharakter und sind in keiner Weise rechtsverbindlich. Dementsprechend kann das BFI NÖ auch keine Gewährung und/oder Haftung für die tatsächliche Förderungsgewährung oder Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgelisteten Förderungen übernehmen.
Stand: November 2010
LEHRE und REIFEPRÜFUNG
(Matura für Lehrlinge)
Förderung der Berufsreifeprüfung durch Land und/oder Bund!
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landes Niederösterreich, http://www.noe.gv.at oder des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, http://www.bmukk.gv.at. Informieren Sie sich auch bei unseren BildungsberaterInnen über diese Fördermöglichkeit!
LEHRE und REIFEPRÜFUNG
(Matura für ArbeitnehmerInnen)
Förderung der Berufsreifeprüfung durch das Land NÖ (gesamt max. € 4.000,- pro Person) für . AbsolventInnen Landwirtschaftlicher Berufs- und Fachschulen (§ 17 bzw. § 19 Landwirtschaftliches Schulgesetz, LGBl. 5025) . AbsolventInnen des Ausbildungsmodells „IndustrietechnikerIn“ der Industriellenvereinigung Niederösterreich
Informationen: Amt der NÖ Landesregierung, Tel.: 02742/9005-13559
NÖ Bildungsförderung
Wer wird gefördert/Voraussetzung:
ArbeitnehmerInnen aus der Privatwirtschaft; Öffentliche Bedienstete in handwerklicher Verwendung; WiedereinsteigerInnen bis höchstens 3 Jahre nach der Kinderkarenz die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind aber keine Leistungen beziehen; ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen; SozialhilfebezieherInnen. Hauptwohnsitz mind. 3 Monate vor Kursbeginn in NÖ und österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft.
Was wird gefördert:
Berufsspezifische Weiterbildungskurse, Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, der Hauptschulabschluss und Vorbereitungskurse für die Meister- oder Konzessionsprüfung.
Weiterbildungsinstitute:
Kursbesuch bei einem in Niederösterreich zertifizierten Bildungsträger.
Förderungshöhe:
50 % der Kurskosten erhalten ArbeitnehmerInnen aus der Privatwirtschaft und öffentliche Bedienstete unter 45 Jahren sowie ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen. 80 % der Kurskosten erhalten ArbeitnehmerInnen aus der Privatwirtschaft und öffentliche Bedienstete über 45 Jahren, WiedereinsteigerInnen bis 3 Jahre nach der Kinderkarenz sowie Sozialhilfebezieherinnen. Förderungshöhe max. € 2.640,- während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragsstellung.
Informationen und Antrag:
Der Antrag auf NÖ Bildungsförderung kann nur auf elektronischem Weg bis spätestens 3 Monate nach Kursabschluss eingereicht werden! Auf der Internetseite http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung finden Sie das Online-Antragsformular.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allg. Förderungen-ArbeitnehmerInnenförderung
Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
NÖ Bildungsscheck
Wer wird gefördert/Voraussetzungen:
Aktive EigentümerInnen, GeschäftsführerInnen und ProkuristInnen von Kleinunternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ sind.
Was wird gefördert:
Kurse, die zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen (im Kursprogramm mit dem N-Logo gekennzeichnet).
Förderhöhe:
Bis zu 50 % der Kurskosten, einmalig maximal € 2.500,- pro Betrieb innerhalb des Gültigkeitsbereichs (Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Kurszertifikats). Gültigkeit: 01.01.2010 bis 31.12.2012 (3 Jahre).
Informationen und Antrag:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Technologie
Frau Sonja Walzer, Tel.: 02742/9005-16128, sonja.walzer@noel.gv.at
Ansuchen mittels Antrag vor Kursbeginn!
AK NÖ Zuschuss zur Berufsreifeprüfung
Wer wird gefördert/Voraussetzung:
Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich, die keine vollständige Refundierung der Kurskosten (z.B. Förderung „Lehre mit Matura“) erhalten.
Was wird gefördert:
Positiv abgeschlossene Module zur Berufsreifeprüfung.
Förderungshöhe:
€ 100,- pro positiv abgeschlossenem Modul.
Informationen und Antrag:
AK NÖ
Tel.: 05/7171-1977 oder 1991.
Antragsformulare liegen in den AK NÖ Bezirksstellen auf bzw. sind unter http://www.noe.arbeiterkammer.at abrufbar. Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Kursabschluss eingereicht werden.
AK plus Bildungsbonus
Wer wird gefördert/Voraussetzung:
Mitglieder der AK NÖ.
Was wird gefördert:
Der Bonus kann für Kurse, die mit dem AK Plus-Logo gekennzeichnet sind, geltend gemacht werden.
Förderungshöhe ab 1.1.2012:
50% der Kurskosten bis max. € 100,- (€ 150,- für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld beziehen und max. € 200,- Mitglieder, die beim AMS gemeldet sind).
Informationen und Antrag:
Der Antrag ist elektronisch über die Internetseite http://noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus zu stellen.
Für Rückfragen: 05 7171-1234
Nach Kursende füllen Sie den Online-Antrag für den AKNÖ-Bildungsbonus aus. Wenn Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen (u.a. AKNÖ-Mitglied, Kurspreis entrichtet und ausgestellter Kursbestätigung), erhalten Sie den Bildungsbonusbetrag direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Wichtiger Hinweis der AKNÖ: Die Online-Antragstellung wird ab Ende Februar 2012 möglich sein.
AK NÖ Förderung von TeilnehmerInnen in Outplacementstiftungen
Voraussetzung:
Mitglied der AK NÖ. Weiters muss die Qualifizierungsphase (ggfs. inkl. Praktika) einen Zeitraum von 6 Monaten überschreiten.
Förderungshöhe:
Die AK NÖ gewährt einen Einmalbetrag in der Höhe von € 366,-.
Informationen und Antrag:
Beim jeweils zuständigen Stiftungsträger.
Bildungskonto Oberösterreich
Das gesamte Bildungsprogramm des BFI NÖ ist durch das Bildungskonto des Landes Oberösterreich anerkannt.
Förderungsvoraussetzungen sowie weitere Informationen erhalten Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at à Bürgerservice à Leistungen à von A-Z à Bildungskonto oder unter 0732 / 7720-14900.
Fördermöglichkeiten für BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen
Der VÖGB erstattet nach Vorlage der Kursbesuchsbestätigung und des Antragsformulares die Kursgebühren der Ausbildung „ECDL Advanced“ zurück.
Voraussetzung:
ÖGB-Mitgliedschaft.
Informationen und Antrag:
In Ihrem Service-Center des BFI NÖ
Top-Stipendien
Was wird gefördert:
Aus- und Weiterbildungen, Lehre, Studium und Betriebsnachfolge. Informieren Sie sich über die einzelnen Förderungsmöglichkeiten, Förderungskriterien und Förderungshöhe unter www.topstipendien.at
Begabtenförderung
Wer wird gefördert/Voraussetzung:
Ab 01.01.2007 werden LehrabsolventInnen nur mehr mit ausgezeichnetem Erfolg entweder in der Lehrabschlussprüfung oder bei der MeisterInnenprüfung/Befähigungsprüfung alle abzulegenden Fachmodule oder bei der UnternehmerInnenprüfung oder im Abschlusszeugnis der Fachakademie oder im Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule oder im Berufsreifeprüfungszeugnis oder bei fachspezifischen Kursen gefördert.
Informationen und Antrag:
IFA – Verein, Tel.: 01 / 545 16 71-35, www.ifa.or.at
Bildungskarenz
ArbeitnehmerInnen können sich für Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr von Ihrem Dienstverhältnis karenzieren lassen.
Voraussetzung:
ArbeitnehmerInnen, deren aktuelles Arbeitsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr besteht (Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte), Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld und Einverständnis des/der DienstgeberIn.
Was wird gefördert:
Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden, bzw. einer vergleichbaren zeitlichen Belastung.
Förderungshöhe:
Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes (jedenfalls aber die Mindesthöhe von derzeit € 14,53 täglich).
Informationen und Antrag:
Bei Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle
www.ams.at » Service für Arbeitsuchende » Downloads & Formulare » sonstige Leistungen » Bescheinigung für Bildungskarenz
Förderung durch das Finanzamt
Das Finanzamt fördert Ihre Weiterbildung! Im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Werbungskosten) können Sie auch Ausgaben für Ihre berufliche Weiterbildung geltend machen. Dazu zählen: Kursgebühren, Fahrtkosten zum Kursort, Ausgaben für Bücher, Unterlagen und andere Hilfsmittel: Diese Kosten sind mit Belegen nachzuweisen (Bestätigung, Einzahlungsbelege, ...).
Förderung durch das Arbeitsmarktservice
Mögliche Förderungen durch das AMS NÖ sind vor Kursbuchung mit Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle abzuklären.
Förderung durch den ÖGB NÖ
Mögliche Förderungen durch den ÖGB NÖ sind mit den jeweiligen Fachgewerkschaften abzuklären.
Bildungsdarlehen
Zur Finanzierung Ihrer Aus- und Weiterbildung gibt es die Möglichkeit, ein Bildungsdarlehen in Anspruch zu nehmen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bausparkasse.


